Anfrage zur schriftlichen Beantwortung an die Kommission
Im Zusammenhang mit aktuellen Bewegungen von „Flüchtlingen“ an der bosnisch-kroatischen Grenze berichten Medien übereinstimmend, dass viele der Migranten über Prepaid-Karten verfügen, die mit EU‐ und UNHCR-Logos versehen sind. Nach dem Bericht eines slowenischen Nachrichtenportals sind keine Ausweisdokumente erforderlich, um die Prepaid-Karten benutzen zu können. Auch beim österreichischen Innenministerium ist die Ausstattung von „Flüchtlingen“ mit Prepaid-Karten bekannt.
Die Prepaid-Karten werden offenbar unter anderem von der für „Flüchtlinge“ tätigen Hilfsorganisation International Rescue Comitee (IRC) an Migranten ausgegeben. Die Organisation teilte eine Umstellung des technischen Systems ihrer Unterstützung für Migranten im Jahr 2017 auf ihrer Homepage mit. Die Prepaid-Karten werden demnach in Unterkünften für „Flüchtlinge“ in Griechenland, die vom IRC betrieben werden, an Migranten ausgegeben, die so für ihre weitere Reise nach Mitteleuropa unterstützt werden. Da auf den ausgereichten Prepaid-Karten auch das EU-Logo aufgedruckt ist, ist die Europäische Union an der Ausgabe der Karten an „Flüchtlinge“ kooperierend beteiligt.
1. In welcher Weise kooperiert die Europäische Union mit dem IRC, aber auch mit dem UNHCR und gegebenenfalls anderen Organisationen bei der Ausgabe von Prepaid-Karten an „Flüchtlinge“?
2. Wie viele Prepaid-Karten wurden bisher in welchen Mitgliedstaaten der EU an Migranten ausgegeben?
3. In welcher Höhe können Migranten Geldbeträge mit den ausgegebenen Prepaid-Karten abheben?