Anfrage zur schriftlichen Beantwortung an die Kommission
Schon seit mehreren Monaten wird an einem Kiewer Bezirksgericht ein Prozess gegen den früheren ukrainischen Präsidenten Viktor Janukowytsch wegen angeblichen „Staatsverrats“ geführt. Kürzlich nun begann nach der Klärung der Prozessformalien die eigentliche Verhandlung gegen Janukowytsch. Der Angeklagte selbst ist nicht anwesend. Er teilte mit, dass das Kiewer Verfahren gegen elementare rechtsstaatliche Grundsätze und Rechtsnormen verstoße und international übliche Verfahrensnormen verletze. So wurden im Verlauf des bisherigen Verfahrens weder der Angeklagte noch von ihm benannte Zeugen auch nur ein einziges Mal vernommen, auch nicht im Wege einer Videokonferenz. Auch wurde Janukowytsch vor der Anklageerhebung nicht von der ukrainischen Staatsanwaltschaft befragt. Darüber hinaus machte sich der derzeitige ukrainische Präsident Poroschenko persönlich für einen Gesetzentwurf stark, der Janukowytschs Verurteilung auch in Abwesenheit ermöglichen soll.
1. Wie beurteilt die Kommission das Verfahren gegen den früheren ukrainischen Präsidenten unter rechtsstaatlichen Aspekten?
2. Inwieweit ist die Kommission bzw. einer der für juristische Angelegenheiten zuständigen Ausschüsse (DROI, JURI, LIBE) mit eigenen Beobachtern beim Prozess gegen Janukowytsch zugegen?
3. Welche Anstrengungen unternimmt die Kommission, um auf die Einhaltung der üblichen Rechts‐ und Menschenrechtsstandards beim Prozess gegen Viktor Janukowytsch hinzuwirken?