Anfrage zur schriftlichen Beantwortung an die Kommission
Welche Informationen europäischer Nachrichtendienste und/oder Sicherheitsbehörden über russische Militäraktionen in der Ukraine lagen vor, die eine Verlängerung der Sanktionen gegen Russland trotz des Waffenstillstandes zwischen ukrainischer Regierung und der Verwaltung der Ostukraine rechtfertigen?
Verfügt die Kommission über weiter gehende Erkenntnisse als die OSZE-Beobachter vor Ort, in deren Bericht festgestellt wurde (für die Zeitspanne Ende August bis kurz vor dem Nato‐Gipfel Anfang September), dass keine die Grenze zwischen Russland und der Ukraine überschreitenden Bewegungen von Soldaten, Munition oder Waffen festgestellt wurden?
Inwieweit wird das Europäische Parlament an der Kontrolle und korrekten Auswertung der von Geheimdiensten erlangten Informationen beteiligt?