Anfrage zur schriftlichen Beantwortung an die Kommission
Ab Oktober 2015 werden künftig alle Banken Daten über die Kreditgeschäfte ihrer Kunden an die nationalen Notenbanken übermitteln, welche wiederum diese Daten an die europäische Zentralbank weiterleiten. Dabei werden die nationalen Parlamente wissentlich umgangen und haben bei der Umsetzung der Verordnung natürlich kein Mitspracherecht, und dies einzig und allein, damit die EZB jeden privaten Kreditnehmer künftig namentlich sowohl ermitteln als auch speichern kann. Was den Fragesteller und Millionen andere betroffene Europäer sicherlich interessiert, sind folgende Fragen:
1. | Wofür werden diese Daten genau genutzt? |
2. | Durch diesen Beschluss werden Millionen von Daten von Menschen
weitergegeben. Inwiefern lässt sich dieser Beschluss mit dem Datenschutz
der Betroffenen vereinbaren? |
3. | Wie weit möchte die europäische Union noch gehen, um an die privaten Daten von Millionen von Europäern zu gelangen und diese für ihre Zwecke zu missbrauchen? Ab wo wird die Grenze gezogen, da es nicht ausgeschlossen ist, dass die europäische Zentralbank die Meldeschwelle weiter absenken wird? |