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Udo Voigt
Donnerstag, 15 Januar 2015 / Veröffentlicht in Anfragen

Verletzung der Drittstaatenregelung

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung an die Kommission

Der Präsident des deutschen Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Manfred Schmidt, stellte Ende 2014 fest: „Ich kann aber auch nicht ausschließen, dass die italienischen Behörden die Weiterwanderung von Flüchtlingen nicht offensiv genug verhindert haben. Von 160 000 Seelandungen von Asylbewerbern in Italien bis Ende Oktober haben rund 43 000 einen Asylantrag gestellt.“ Dies macht deutlich, dass eine massive Verletzung des Dubliner Abkommens stattfindet, dem zufolge derjenige EU-Mitgliedstaat das Asylverfahren durchzuführen hat, in dem ein Asylbewerber zuerst das Gebiet der EU betreten hat.

1. Welche Erkenntnisse hat die Kommission darüber, welche Mitgliedstaaten der EU in wie vielen Fällen Asylbewerber in andere Mitgliedsländer weiterreisen ließen, ohne ein Asylverfahren durchzuführen?

2. Inwieweit liegen der Kommission Erkenntnisse darüber vor, dass bestimmte Mitgliedstaaten mit finanziellen Zuwendungen Anreize für Asylbewerber schaffen, in andere Mitgliedstaaten weiterzureisen, um dort einen Asylantrag zu stellen?

3. Welche Maßnahmen will die Kommission ergreifen, um die Beachtung der sogenannten Drittstaatenregelung zu erzwingen?

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