Anfrage zur schriftlichen Beantwortung an die Kommission
Am 4. März 2018 wurde vermutlich ein Giftgasanschlag auf den ehemaligen Doppelagenten Skripal und dessen Tochter in Großbritannien verübt. In einer am 22. März 2018 beschlossenen Erklärung des Europäischen Rates wird Russland als „sehr wahrscheinlich verantwortlich“ für den Anschlag bezeichnet. Zudem wurde der EU-Botschafter in Russland zu Konsultationen zurückgerufen. Auch haben bereits mehrere Mitgliedstaaten als unmittelbare Folge zu diesem ergangenen Beschluss des Europäischen Rates russische Diplomaten ausgewiesen.
1. Welche Erkenntnisse hat der Rat bezüglich des verwendeten Nervengiftes inkl. der Beweise, die den Rat dazu bewogen haben, Russland öffentlich als höchstwahrscheinlich verantwortlich für den Mordanschlag zu benennen?
2. Welche Erkenntnisse hat der Rat über die Abwicklung der Nervengasfabrik in Usbekistan, aus welcher das Gift stammen soll, durch die USA und den Verbleib der Restbestände?
3. Werden zukünftig bei Mordanschlägen in europäischen Ländern durch Geheimdienste von Drittstaaten, beispielsweise durch Israel oder die USA, vergleichbare Maßnahmen als Reaktion auf solche Anschläge getroffen, und wenn nicht, warum nicht?