Anfrage zur schriftlichen Beantwortung an die Kommission
Aufgrund des Rahmenbeschlusses der Europäischen Union zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität werden die Mitgliedstaaten angehalten, die Straftatbestände der „Bildung einer kriminellen/terroristischen Vereinigung“ im nationalen Recht zu verankern.
Zunehmend stellt sich jedoch heraus, dass diese Straftatbestände in verschiedenen Mitgliedstaaten, z. B. Deutschland, Belgien und Ungarn, genutzt werden, um die Betätigung politisch oppositioneller Vereinigungen zu behindern. Bereits einfachste Ordnungswidrigkeiten wie illegales Plakatieren oder der Besitz politischer Schriften oder Flugblätter reichen oftmals als Vorwand für ein sich über Jahre ziehendes Verfahren aus.
1. Wie viele Ermittlungs‐ und Strafverfahren wegen des Verdachts der „Bildung einer kriminellen/ terroristischen Vereinigung“ wurden in den Mitgliedstaaten, insbesondere Deutschland, Belgien und Ungarn, im Jahr 2016 geführt?2. Wie viele dieser Verfahren betreffen salafistische Gruppierungen, wie viele im weitesten Sinne, „politisch“ rechte bzw. linke Gruppierungen?
3. Welche Eingriffsmöglichkeiten sieht die Europäische Union bei politischem Missbrauch der Judikative durch die Mitgliedstaaten.