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Udo Voigt
Samstag, 26 September 2015 / Veröffentlicht in Anfragen

Maßnahmen zur Vorbeugung von „Asyl-Shopping“

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung an die Kommission

In den letzten Tagen wurde berichtet, dass Asylbewerber die deutsch-dänische Grenze überschritten haben und von dort aus nach Schweden gereist sind. Natürlich sollte klar sein, dass sie nicht einmal über Deutschland in die EU eingereist sind. Dies läuft dem Wortlaut der Dublin-Verordnung zuwider.

1. Was wird die Kommission unternehmen, um die Mitgliedstaaten dazu zu bewegen, angemessene Maßnahmen vorzuschlagen, damit die Migranten unmittelbar am Ort ihrer ersten Ankunft in der EU registriert werden können?

2. Würde die Kommission in Erwägung ziehen, Assoziierungsabkommen mit Drittstaaten wie Marokko, Libyen und der Türkei abzuschließen, so dass die Dublin-Verordnung auch in diesen Ländern Anwendung findet, wie es bereits bei Drittstaaten wie Norwegen und Island der Fall ist?

3. Kann die Kommission einschätzen, wie hoch der Prozentsatz der Asylbewerber ist, die nicht am Ort ihrer ersten Ankunft registriert werden, was der Dublin-Verordnung zuwiderläuft?

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