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Udo Voigt
Donnerstag, 15 Juni 2017 / Veröffentlicht in Europa, Presse, Souveränität

Wie unabhängig ist Europa?

„Kanzler-Akte“ und US-Drohneneinsätze: Zwei brisante Anfragen an die Kommission

Udo Voigt legt nach. Nachdem der deutsche NPD-Europaabgeordnete kürzlich in einer Anfrage an die EU-Kommission die fehlende Souveränität der Bundesrepublik Deutschland thematisiert hatte, reichte er jetzt zwei weitere brisante Anfragen ein, um die EU-Bürokratie zu klärenden Stellungnahmen zu Grundfragen der europäischen Ordnung zu veranlassen.

Zum einen erkundigt sich Voigt unter der Überschrift „´Kanzler-Akte´ und Souveränitätsdefizite der Bundesrepublik Deutschland“ nach jenen zeithistorisch hochexplosiven Dokumenten, in denen die alliierten Siegermächte des Zweiten Weltkrieges ¬– nach den Erinnerungen des früheren langjährigen Kanzlerberaters Egon Bahr – verbindlich bestehende Vorbehaltsrechte für ihre Verfügungsgewalt über Deutschland festschrieben. Voigt möchte in seiner Anfrage wissen, welche Auswirkungen die „Kanzler-Akte“ „auf von der BRD getätigte zwischenstaatliche Rechtsakte wie den Beitritt zu den Römischen Verträgen, zur EU (bzw. früheren EWG), zum Vertrag von Lissabon, zur Euro-Zone, zum Europäischen Stabilitätsmechanismus etc.“ haben. Die Antwort wird zeigen, inwieweit der Europäische Rat eine solche direkte Einflußnahme der US-amerikanischen Politik auf europäische Belange duldet.

Eine eklatante Einschränkung der politischen Handlungsfreiheit der EU stellen – zum anderen – die von amerikanischen Militärstützpunkten in Deutschland aus geplanten und koordinierten US-Drohneneinsätze dar, bei denen seit Jahren ohne jeden Einspruch deutscher oder europäischer Stellen weltweit Terrorverdächtige ermordet werden. Die Einsätze, bei denen es immer wieder auch zu Opfern unter der Zivilbevölkerung kommt, verstoßen gegen jedes Völkerrecht und erst recht gegen die Menschenrechtscharta der EU. Udo Voigt fragt daher die EU-Kommission weiterführend, wie diese die von Europa aus geführten Drohnenangriffe der Amerikaner „unter dem Aspekt möglicher Verletzungen der Europäischen Charta der Menschenrechte“ sowie „unter dem Aspekt möglicher Folgen für die europäische Sicherheit“ beurteilt.

Beide Anfragen, die am gestrigen Mittwoch in den Geschäftsgang des Straßburger Europaparlaments eingereicht wurden, berühren sensibelste Fragen der europäischen Integrität und Souveränität. Sie werden von den Medien ebenso wie von den etablierten Parteien konsequent ausgeblendet. Dabei geht die Souveränitäts-Diskussion gerade in eine neue Runde. Der russische Präsident Putin hatte der Bundesrepublik Deutschland bekanntlich jüngst auf dem 21. Internationalen Wirtschaftsforum in St. Petersburg eine „eingeschränkte Souveränität“ bescheinigt. Der Europaabgeordnete Udo Voigt hatte den Ball aufgenommen und die EU-Kommission damit ebenfalls in einer Anfrage konfrontiert.

Straßburg, 15.06.2017

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