Bereits am 9.11.2011 hob das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die damals noch bestehende Fünf-Prozent-Hürde auf. Das höchste deutsche Gericht hatte klar begründet, warum eine solche Sperrklausel verfassungsfeindlich sei und nannten diese einen schwerwiegenden Eingriff in die Verletzung der Wahlrechtsgleichheit und Chanchengleichheit politischer Parteien.
Wer damals glaubte, die Richter am Bundesverfassungsgericht hätten sich klar ausgedrückt und das undemokratische Instrument der Sperrklausel bei Wahlen zum Europaparlament gehöre von da ab der Vergangenheit an, der sollte schon bald die grenzenlosen Machtbesessenheit etablierter Politiker im Bundestag erleben. Die Verfassungsfeinde in den etablierten Parteien starteten einen neuen Versuch, sich ihre erworbenen Privilegien künftig auch in Europa abzusichern. Am 4. Juni 2013 brachten dann die Fraktionen von CD/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes ein, der u. a. anstelle der bisherigen Fünf-Prozent-Klausel eine Drei-Prozent-Sperrklausel vorsah und verabschiedeten diesen schließlich mit großer Mehrheit im Deutschen Bundestag.
Die NPD-Führung handelte umgehend und reichte als erste davon betroffene Partei dagegen Klage beim Bundesverfassungsgericht ein. Ähnlich lautende Anträge stellten dann 18 weitere Parteien, Wählervereinigungen, Organisationen und über 1000 Bürger.
Mit Spannung saßen heute unsere Anwalt Peter Richter, der Generalsekretär Peter Marx und ich als Spitzenkandidat der NPD zu den Europawahlen im Gerichtsaal und warteten mit den anderen Antragstellern auf das Urteil des höchsten deutschen Gerichtes. Nach wenigen bangen Minuten atmeten wir auf. Das Bundesverfassungsgericht hatte sich für mehr Demokratie und mehr Wahlrechtsgleichheit und für mehr Chancengleichheit entschieden.
Damit setzten die Richter nicht nur ein Zeichen gegen die zunehmende Politikverdrossenheit im Volk, sondern straften auch etablierte Abgeordnete im Bundestag dadurch ab, daß sie ihren Gesetzentwurf als verfassungsfeindlich zurückwiesen. Im wesentlichen dürften das die Abgeordneten der Parteien gewesen sein, die ständig öffentlich der NPD Verfassungsfeindlichkeit unterstellen und ein Verbot der NPD fordern. Ich sehe mit dieser Entscheidung auch deren Versuch die NPD vom Bundesverfassungsgericht verbieten lassen zu wollen und damit Erfolg zu haben, einmal mehr als unwahrscheinlich an.
Doch nun heißt es in der Partei mit innerer Geschlossenheit und ganzer Kraft die wenigen Wochen für einen guten und harten Europawahlkampf zu nutzen. Wir müssen jetzt gemeinsam handeln und den Wählerinnen und Wählern verdeutlichen, daß sie bei den kommenden Europawahlen, am 25. Mai erstmals keine Angst davor haben müssen, daß ihre Stimme verloren gehen könnte. Sie brauchen sich also nicht wieder ein sogenannteres „Kleineres Übel“ in Form einer Ersatzpartei zu suchen, sondern können dem nationalen Original, der NPD“ ihre Stimme geben. Es steht bei den kommenden Wahlen nicht mehr die die Frage im Raum, ob die NPD in das künftige Europaparlament einzieht, sondern nur noch, mit wie vielen Abgeordneten die NPD sich künftig in Europa für nationale Interessen einsetzen kann.
Aus ganz Europa erreichen mich heute Glückwünsche nationaler Freunde und Kameraden. Sie machen mich zuversichtlich, daß wir künftig daran mitwirken werden, eine neue nationale Front in Europa zu gestalten.
Mit einer Bündelung nationaler Partner, welche einen Bundesstaat Europa genauso ablehnen, wie den zunehmenden Einfluß von Banken und Kapital, sich der Überfremdung widersetzen wollen, wie der raumfremden Macht USA, können wir uns jetzt verstärkt für ein Europa der Vaterländer, für ein Europa freier Völker unter Berücksichtigung der nationalen Besonderheiten und Unterschiedlichkeiten einsetzen!
Wir brauchen jetzt Eure Unterstützung!
Sozial geht nur national!
Euer Spitzenkandidat zur Europawahl 2014
Dipl. sc. pol. Udo Voigt