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Udo Voigt
Samstag, 12 September 2015 / Veröffentlicht in NPD

Verleumdung lohnt nicht – Udo Voigt siegt vor Gericht gegen den Bund der Antifaschisten

Beitrag der Neuköllner NPD:

Udo Voigt hat den Rechtsstreit gegen die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes / Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten e.V. für sich entschieden. Wir gratulieren ihm!

In dem per Fax zugestellten Urteil heißt es u.a., daß der o.g. Beklagte verurteilt wird, „es bei der Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft …….zu unterlassen, über den Kläger wörtlich oder sinngemäß zu behaupten, zu verbreiten oder verbreiten zu lassen, dieser leugne den während des Zweiten Weltkrieges von den Deutschen geplanten Hungertod von mehr als 1 Million Menschen in Leningrad.“ Ferner hat der Beklagte die Kosten des Rechtstreites zu tragen.

Der Europaabgeordnete Udo Voigt wird bald wieder einer Einladung nach Rußland folgen und diese Falschbehauptung gegenüber dem russischen Botschafter auch dort bekanntmachen. Er bezeichnete in einer kurzen Stellungnahme den Versuch, die neue Zusammenarbeit zwischen deutschen und russischen Patrioten zu sabotieren als gescheitert und sieht einer eventuellen Berufung durch die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes / Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten e.V. gelassen entgegen.

Was war geschehen? Udo Voigt klagte vor dem Berliner Landgericht gegen die seiner Meinung nach falsche Tatsachenbehauptung, welche die VVN-BdA öffentlich gegen ihn erhoben hatte: Der Europaabgeordnete Udo Voigt befand sich in diesem Jahr auf Einladung russischer Nationalisten zum Erfahrungsaustausch in Sankt Petersburg, dem früheren Leningrad. Diese Einladung mißfiel der Antifa und die VVN-BdA behauptete in einem Brief an den russischen Botschafter: Udo Voigt hätte die russischen Opfer der Einkesselung von Leningrad geleugnet und daher solle Rußland ihm die Einreise verweigern.

Dagegen ging Udo Voigt vor dem Berliner Landgericht vor und klagte auf Unterlassung dieser Falschbehauptung. Zur Überraschung seines Anwaltes war nicht der ladende Einzelrichter, sondern die ganze Kammer mit drei Richtern erschienen. Als die VVN-BdA dann ihre Anschuldigung nicht belegen konnte, brachte sie die von der NPD unterstützten Protestdemonstrationen gegen die Verunglimpfung deutscher Soldaten in der Wehrmachtsaustellung 1997 / 98 ins Spiel. Dort seien unter anderem Bilder von der Einkesselung Leningrads gezeigt worden. Udo Voigt habe damals gegen diese Ausstellung agitiert und so wurde ihm von Seiten der VVN-BdA vorgeworfen, damit auch die Leugnung der Opfer der Einkesselung von Leningrad betrieben zu haben.

Dies verneinte Udo Voigt vor Gericht, denn er habe sich damals wie heute gegen die kollektive Verunglimpfung deutscher Soldaten als Mörder und Verbrecher gewendet, denn Schuld sei immer nur individuell. Auch hätten die damaligen Proteste zum Abbruch und zur Überarbeitung der Ausstellung geführt. Rechtsanwalt, Peter Richter führte dann den Prozeß weg von den an den Haaren herbeigezogenen Unterstellungen der VVN-BdA und machte die nicht gemachte Leugnung der Opfer der Einkesselung von Leningrad zum Thema. Diese Vorwürfe seien eine nicht zu belegende Tatsachenbehauptung und kein Werturteil.

Der Vorsitzende Richter am Landgericht baute den beklagten Genossen noch eine Brücke und schlug ihnen vor, jetzt noch hier vor Gericht die Tatsachenbehauptung zurückzunehmen. Sie könnten ja straffrei behaupten, Voigt leugne Kriegsverbrechen, denn das sei lediglich ein Werturteil. Die VVN-BdA beantragte daraufhin eine Unterbrechung der Sitzung, um sich zu beraten. Wiedergekommen beharrten die Genossen auf ihrer Tatsachenbehauptung und beantragten eine Entscheidung des Gerichtes. Eine Unterlassungserklärung würden sie freiwillig nicht abgeben.

Trotz der Klarheit der Positionen sahen sich die Richter am Landgericht nicht mehr in der Lage an diesem Tag ein Urteil zu sprechen. Da sich das Gericht zum Prozeßende nur noch mit der weit hergeholten Argumentation der VVN-BdA auseinandersetzte verließen wir mit einem guten Gefühl das Gerichtsgebäude. Die Unterstützer Udo Voigts waren an diesem Tage der NPD-Amtsleiter Recht Frank Schwerdt, der persönliche Referent von Udo Voigt Uwe Meenen, der Bremer NPD-Landesvorsitzende Horst Görmann und Pankower und Neuköllner Kameraden.

Ihre NPD Neukölln

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