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Karl Richter
Mittwoch, 04 Juli 2018 / Veröffentlicht in Europa, NPD, Presse

Die Eurokraten wollen unter sich bleiben

Mit allen Tricks gegen die NPD:
EU-Parlament gibt grünes Licht für die Sperrklausel

Kaum ein Tag vergeht, an dem sich EU-Vertreter nicht mit stolzgeschwellter Brust zu den „demokratischen Werten“ der Union bekennen. Doch in Wahrheit wird die Demokratie von den Eurokraten immer mehr stranguliert und ausgehöhlt. Eher beiläufig winkte das Straßburger Europaparlament heute eine Beschlußempfehlungt unter der harmlos klingenden Überschrift „Reform des Wahlrechts der Europäischen Union“ durch. Einer der zentralen Punkte ist dabei die Einführung einer Sperrklausel, die freilich zunächst der Gesetzgebung in den Mitgliedsländern anheimgestellt ist. Es ist aber ein offenes Geheimnis, daß sich die Bundesregierung genau darum in den letzten Jahren mit verbissenem Nachdruck bei den europäischen Partnern bemüht hat, nachdem das Bundesverfassungsgericht eine bis dahin geltende Drei-Prozent-Sperrklausel eigens vor der letzten Europawahl 2014 außer Kraft gesetzt hatte. Durch die heutige Parlamentsentscheidung, die gegen die Stimmen so gut wie aller rechten Abgeordneten getroffen wurde, wird sich die Bundesregierung ermächtigt sehen, eine Sperrklausel, die vor allem kleinere Parteien benachteiligt, durch die europäische Hintertür wieder einzuführen.

Der deutsche NPD-Europaabgeordnete Udo Voigt unterstrich denn auch in einer ersten Stellungnahme: 

„Jeder weiß, daß die Wiedereinführung einer Sperrklausel zur Europawahl eine ´Lex NPD´ ist, die die Stimme der einzigen echten deutschen Oppositionspartei im Europaparlament zum Verstummen bringen soll.“

Udo Voigt

Doch daraus dürfte nichts werden, macht der Leiter der NPD-Rechtsabteilung, RA Peter Richter, deutlich: 

„Den etablierten Machthabern muß die Angst vor NPD & Co. ja tief im Nacken sitzen, wenn man unter Mißachtung der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erneut mit zutiefst undemokratischen Mitteln versucht, mißliebige Parteien aus dem Europaparlament fernzuhalten. Sollte der Bundesgesetzgeber den geänderten europäischen Direktwahlakt tatsächlich in nationales Recht umsetzen, werden die Nationaldemokraten auch diese neue Sperrklausel vor dem BVerfG angreifen. Die bisherigen juristischen Klatschen aus Karlsruhe scheinen den Herrschenden offenbar nicht zu reichen.“

Udo Voigt

Straßburg/Berlin, 04.07.2018

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