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Udo Voigt
Donnerstag, 19 Mai 2016 / Veröffentlicht in NPD, Presse

Zugang zum Bundestag erstritten

„Ich will da rein“, soll Gerhard Schröder gerufen haben, als der Juso-Vorsitzende am Gitterzaun des Bundeskanzleramtes in Bonn rüttelte. 18 Jahre hat er gebraucht, um rein zu kommen. Da darf man wohl zufrieden sein, wenn man schon nach knapp zwei Jahren Zutritt zum eigenen Arbeitsplatz im Bundestag bekommt.

Fast zwei Jahre lang wurde Uwe Meenen, dem persönlichen Referenten des Europaabgeordneten Udo Voigt, der Zutritt in die Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin verwehrt. Nach überlanger Prüfung kam die Verwaltung zu dem Schluß, daß der beantragte Hausausweis wegen der angeblich fehlenden Zuverlässigkeit Meenens nicht ausgestellt wird. Hintergrund war die Tatsache, daß Meenen 2012 in Berlin wegen Volksverhetzung verurteilt wurde. Hierbei war es der Bundestagsverwaltung gleichgültig, daß auch Udo Voigt – der seinen Hausausweis ohne Probleme erhielt – zusammen mit seinem Mitarbeiter verurteilt wurde, und daß eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil anhängig ist. Die angebliche Volksverhetzung bestand darin, daß Voigt und Meenen im Berliner Wahlkampf 2011 in einem Wahlwerbefilm der NPD eine Kriminalitätsstatistik der Berliner Polizei zitierten, die einen hohen Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger bei besonders schweren Delikten aufzeigte. Damit hätten die Angeklagten laut Urteil den Eindruck erweckt, daß alle Ausländer kriminell und alle Straftaten von Ausländern begangen worden seien.

Um Zugang zu den Büros der Europaabgeordneten zu erhalten, mußte der zeitraubende Klageweg beschritten werden. Die Bundestagsverwaltung schätzte die eigenen Siegeschancen vor dem Verwaltungsgericht offensichtlich gering ein und wollte den Prestigeverlust durch eine Prozeßniederlage umgehen, dies vielleicht auch zur Vermeidung eines Präzedenzfalles. Auf Ersuchen der Bundestagsverwaltung wurde der anberaumte Prozeßtermin abgesagt, um eine gütliche Einigung zu erzielen. Heute wurde nun ein Vergleich dergestalt vereinbart, daß Uwe Meenen bis Ende der Legislaturperiode des Bundestages (voraussichtlich Oktober 2017) eine beschränkte Zugangserlaubnis erhält. Meenen darf außer den im Bundestag angesiedelten Büros der deutschen Europaabgeordneten auch das Marie-Elisabeth-Lüders-Haus betreten, in dem sich die Parlamentsbibliothek befindet.

Meenen kommentierte den Kompromiß wie folgt: „In Anbetracht der zu erwartenden Dauer eines Prozesses über mehrere Instanzen mußte die Vereinbarung getroffen werden, um eine künftige repressive Handhabung des Zugangsrechts zu verhindern. Im Oktober 2017 dürfte nicht zuletzt durch eine stark veränderte Zusammensetzung des BRD-Parlaments eine völlig neue Situation eintreten. Es besteht die große Hoffnung, daß die Bundestagsverwaltung dann um eine rechtliche Gleichstellung der Mitarbeiter aller Abgeordneten nicht herumkommen wird.“ Der Europaabgeordnete Udo Voigt zeigte sich über den Teilerfolg erfreut und fühlt sich in seiner Auffassung bestärkt, daß man sich gegen Entscheidungen einer allmächtig erscheinenden Bürokratie wehren muß, soweit sie die Arbeitsmöglichkeiten der politischen Opposition willkürlich beschneiden.

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