Anfrage zur schriftlichen Beantwortung an die Kommission
Die Ukraine (die durch das EU-Ukraine-Assoziierungsabkommen eng mit der Europäischen Union verbunden ist) verstößt mit ihrer Sprach‐ und Minderheitenpolitik immer wieder gegen internationale Minderheitenstandards und steht deshalb z. B. im benachbarten Ungarn regelmäßig in der Kritik.
Jetzt richten sich zwei aktuelle Maßnahmen ukrainischer Behörden erneut gegen die Minderheitenrechte russischsprachiger Bürger der Ukraine.
Im September hat der Rat des Gebiets Lemberg (Lwiw) die öffentliche Darbietung jeglicher Werke in russischer Sprache verboten. Das Verbot betrifft u. a. Filme, Lieder, Bücher, Theaterstücke und Konzerte auf Russisch. Zuvor hatte die Ukraine rund 40 Medikamente (!) aus Russland oder mit russischen Beipackzetteln und Beschriftungen verboten.
Ein nicht weniger gravierender Fall von Diskriminierung wird aus der Ostukraine gemeldet. Dort will die Staatsanwaltschaft des Gebiets Donezk laut Medienberichten den Status des Russischen als regionale Amtssprache aufheben.
Durch beide Maßnahmen wird die russischsprachige Bevölkerung der Ukraine in eklatanter Weise diskriminiert.
1. In welcher Weise hat die Europäische Union bereits gegen die erwähnten Maßnahmen ukrainischer Behörden protestiert und ihren Protest der ukrainischen Regierung zur Kenntnis gebracht?
2. Wenn dies nicht geschehen ist, warum nicht?