Anfrage zur schriftlichen Beantwortung an die Kommission
In ihrer Antwort auf eine schriftliche Anfrage des Fragestellers vom 23.1.2015 („CIA-Folter in Europa — welche Erkenntnisse hat die EU?“, Drucksachen-Nr. E-000950/2015) wird auf ein Schreiben der Kommission an die Mitgliedstaaten Bezug genommen, in dem diese „ihre Bedenken zum Ausdruck brachte und an die Verpflichtung erinnerte, dafür zu sorgen, dass die Vorwürfe [in Bezug auf das Haft‐ und Verhörprogramm der CIA; UV] eingehend untersucht werden“. Über die Ergebnisse dieser eingehenden Untersuchungen wurde bedauerlicherweise nichts bekannt.
1) Über welchen Kenntnisstand, was Umfang und zeitliche Dauer der Inhaftierungs‐ und Verhörpraxis amerikanischer Geheimdienste oder anderer US-Institutionen auf EU-Territorium angeht, verfügt die Kommission heute, nach dem die 2015 erwähnten und von ihr angemahnten „eingehenden Untersuchungen“ über amerikanische Haft‐ und Folterprogramme in Mitgliedsländern der EU durchgeführt worden sind?
2) Welche Erkenntnisse liegen der Kommission darüber vor, ob und in welchem Umfang auch die US-Basis im deutschen Ramstein (Bundesland Rheinland-Pfalz) in Aktivitäten US-amerikanischer Geheimdienste und/oder der amerikanischen Streitkräfte involviert ist, die entweder europäischen Rechtsstandards oder der Wahrung der staatlichen Souveränität Deutschlands widersprechen?