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Udo Voigt
Freitag, 07 Juli 2017 / Veröffentlicht in Anfragen, Souveränität

Souveränitätsdefizite der Bundesrepublik Deutschland

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung an die Kommission

Der russische Präsident Putin erklärte kürzlich im Rahmen der Plenartagung des 21. Internationalen Wirtschaftsforums in St. Petersburg, die Bundesrepublik Deutschland verfüge nur über eine „beschränkte Souveränität“. Sogar „ganz offiziell eingeschränkt“ sei die Souveränität Deutschlands im Bereich der militärischen Kooperation.

Die Feststellungen des russischen Präsidenten werfen Fragen u. a. zum Status der Mitgliedschaft Deutschlands in der Europäischen Union und zur Gültigkeit internationaler Verträge wie etwa des Zwei-plus-Vier-Vertrages auf, in denen in der Vergangenheit der völkerrechtliche Status Deutschlands geregelt wurde.

1. Wie beurteilt die Kommission im Licht der Äußerungen des russischen Präsidenten den völkerrechtlichen Status Deutschlands, und zwar insbesondere, was die staatliche Souveränität der Bundesrepublik betrifft?

2. Welche Auswirkungen könnte eine „eingeschränkte“ oder nicht vorhandene staatliche Souveränität Deutschlands auf die Gültigkeit des Beitritts der Bundesrepublik zu den Römischen Verträgen, zur Europäischen Gemeinschaft bzw. zur Europäischen Union, zum Vertrag von Lissabon, zur Euro-Zone und zum Europäischen Stabilitätsmechanismus haben?

3. Wie beurteilt die Kommission die Gültigkeit des „Zwei-plus-Vier-Vertrages“ von 1990, der nach offizieller Lesart die Entlassung des wiedervereinigten Deutschlands in die staatliche Souveränität regelt, der allerdings ausdrücklich das Fortbestehen zahlreicher alliierter Vorbehaltsrechte aus der Besatzungszeit festlegt, die im „Überleitungsvertrag“ von 1954 kodifiziert wurden?

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