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Udo Voigt
Donnerstag, 05 Juli 2018 / Veröffentlicht in Europa, Presse

„Udo Voigt im EU-Parlament – das kann nicht sein“

SPD-Strippenzieher Jo Leinen entlarvt den Grund des neuen EU-Wahlrechts

Will demokratische Standards abschaffen: Jo Leinen (SPD) – Foto: EU-Parlament

Das Europaparlament hat gestern, wie berichtet, den Weg für ein neues Europa-Wahlrecht freigemacht. Es sieht unter anderem die Einführung von Sperrklauseln vor, die sich nach den Vorstellungen der Eurokraten zwischen zwei und fünf Prozent bewegen können. Sperrklauseln sind grundsätzlich undemokratisch, weil sie die Wahlchancen kleinerer Parteien schmälern – nicht ohne Grund hatte das deutsche Bundesverfassungsgericht vor der letzten Europawahl 2014 die damals geltende Drei-Prozent-Hürde gekippt.

Unmittelbar nach der entscheidenden Abstimmung am gestrigen Mittwoch räumte einer der treibenden Köpfe hinter der fragwürdigen Wahlrechtsreform, der deutsche SPD-Abgeordnete Jo Leinen, in einer Pressekonferenz freimütig ein, was zwar alle wissen, aber noch niemand so deutlich sagte: daß der eigentliche Zweck des neuen EU-Wahlrechts der ist, die NPD als unbequeme Oppositionspartei künftig wieder vom Europaparlament fernzuhalten. Von einer Journalistin darauf angesprochen, ob die Einführung von Sperrklauseln nicht „undemokratisch“ sei, antwortete Leinen wörtlich:

„Es kann nicht sein, daß 26 Mitgliedsländer Sperrklauseln haben – das ist nichts Neues –, und zwei haben keine, und daß wir den Vorsitzenden der deutschen Nazi-Partei im Europaparlament haben, weil er mit 0,6 Prozent der Wählerstimmen einen Sitz haben kann.“

Jo Leinen

Noch einem weiteren Journalisten kamen während Leinens Ausführungen Zweifel am neuen Europa-Wahlrecht – er wandte ein, daß die sieben fraktionslosen Einzelabgeordneten aus Deutschland dort immerhin zwei Millionen Wähler vertreten, die man nicht einfach unter den Tisch fallen lassen könne. Hierauf Leinen:

„Ne, das ist nichts Undemokratisches. Dann wäre es ja auch undemokratisch, daß wir bei der Bundestagswahl fünf Prozent [Sperrklausel] haben und auch bei Landtagswahlen fünf Prozent haben…“

Jo Leinen

Wie auch immer: das Karlsruher Bundesverfassungsgericht hat in den letzten Jahren bereits zweimal deutsche Sperrklauseln für nichtig erklärt. 2014 kippte es auf die Initiative der NPD hin die Drei-Prozent-Hürde. Es wird auch den nächsten Versuch vereiteln, die NPD zu benachteiligen und als kritische Stimme im Europaparlament mundtot zu machen.

Straßburg, 05.07.2014

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