Immer öfter müssen die Gerichte herhalten, um die verfehlte Politik zu korrigieren oder aber unterlassene Politik einzufordern. So auch dieses Mal. Dem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zufolge müssen die EU-Staaten Zuwanderern aus anderen EU-Mitgliedsländern keine Sozialleistungen gewähren, wenn sie nur eingewandert sind, um Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen.
Den EU-Mitgliedsstaaten bleibt es somit überlassen, wie sie den Bezug beitragsunabhängiger Sozialleistungen regeln. Dem Urteil zufolge haben EU-Ausländer in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts keinen Anspruch auf Sozialleistungen. In den ersten fünf Jahren muss der Staat nur aushelfen, wenn die Betroffenen nachweisen können, dass sie über „ausreichende Existenzmittel“ verfügen.
Das Urteil zielt darauf ab, zu verhindern, dass die EU-Freizügigkeit missbraucht wird. Der EuGH stutzte damit auch die EU-Kommission zurecht, die sich Anfang des Jahres noch zu der unverschämten Forderung verstieg, Deutschland solle EU-Bürgern leichter Hartz IV gewähren, auch wenn diese nie in Deutschland gearbeitet haben und auch nicht auf Arbeitssuche sind.
Dass dies ein gravierendes Problem ist, machte jüngst eine Analyse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) deutlich. Aus dieser ging hervor, dass die Zahl der Zuwanderer aus Rumänien und Bulgarien, die hierzulande Sozialleistungen beziehen, signifikant gestiegen ist. Herbert Brücker, Migrationsexperte des IAB sagte dazu: „Der Anteil der Hartz IV-Bezieher unter den Bulgaren und Rumänen steigt kontinuierlich, dieser Trend besorgt mich.” Die Zahl der Hartz-IV-Empfänger aus Rumänien und Bulgarien ist von Juli 2013 bis Juli 2014 um 76 Prozent gestiegen. Seitdem für die Bürger der beiden Staaten die EU-Freizügigkeit gilt, wissen viele deutsche Kommunen nicht mehr, wie sie die Kosten decken sollen, die der zunehmende Sozialtourismus mit sich bringt.
Die deutsche Politik sollte das EuGH-Urteil konsequent zur Anwendung bringen und schnellstmöglich Maßnahmen gegen ausländische Scheinselbständige umsetzen, die die bisher geltenden rechtlichen Lücken ausnutzen, um in den Genuss deutscher Sozialleistungen zu kommen.
Das EuGH-Urteil ist eine schallende Ohrfeige gegen die Arroganz der EU-Kommission, die aus Deutschland das Sozialamt der ganzen Welt machen will.
Ronny Zasowk