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Udo Voigt
Freitag, 16 Oktober 2015 / Veröffentlicht in Europa, Presse

Bundeswehr in Zukunft nur noch besserer Dienstleister für die EU?

Seit April 2015 verlegte die Bundeswehr zwei größere Marineeinheiten wie Fregatten und Versorgungsschiffe, um im Mittelmeer Asylanten in Seenot zu helfen, die sich auf dem Weg nach Europa befinden. Dies ist nicht das erste Mal, dass die Bundeswehr außerhalb der Grenzen der BRD eingesetzt wird, um zu sogenannten „friedenserhaltenden Maßnahmen“ außerhalb des NATO-Einzugsgebietes beizutragen. Seit 1990 wird die Bundeswehr regelmäßig im Ausland eingesetzt, was jedoch nicht unumstritten blieb.

So kam es beispielsweise 1990 zu der sogenannten „Out-of-area-Debatte“, die sich mit den rechtlichen und moralischen Grundsätzen von Auslandseinsätzen der Bundeswehr beschäftigte und ganz Deutschland spaltete. Die „Out-of-area-Debatte“ befasste sich mit der Frage, ob nach der Teilwiedervereinigung 1990 zukünftig deutsche Soldaten nicht nur zur militärischen Abschreckung und Selbstverteidigung eingesetzt werden sollten, sondern sich darüber hinaus auch an bewaffneten Friedensmissionen der UN beteiligten sollte. Während die damalige Regierungskoalition aus CDU, CSU und FDP „Out of area“-Einsätze der Bundeswehr unter UN-Mandat grundsätzlich für möglich hielt, sprachen sich die Fraktionen von SPD und Grüne dagegen aus.

Für die NPD war damals schon klar das deutsche Soldaten nicht für fremde Interessen zu bluten und zu kämpfen haben! Vier Jahre später versuchten die Fraktionen der SPD und FDP in einem Organstreitverfahren an das Bundesverfassungsgericht endgültige Klarheit und eine rechtliche Grundlage in die Auslandseinsätze der Bundeswehr zu bringen. Das Gericht befasste sich mit der Frage, ob zukünftige Auslandseinsätze im Widerspruch zum Artikel 87a des Grundgesetztes steht, der besagt, dass die Bundeswehr lediglich im Inland zur Verteidigung aufgestellt werden dürfen oder ob mögliche Einsätze durch den Artikel 24 Absatz 2 gedeckt werden könnten, der besagt das die Möglichkeit besteht, dass der Bund sich zur „Wahrung des Friedens“ in ein „System gegenseitiger kollektiver Sicherheit“ einordne und dabei „in Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen“ könne.

Am 12. Juli 1994 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass „out-of-area“-Einsätze zwar verfassungskonform aufgrund des Artikels 24 Absatz 2 (Grundgesetz) wären, jedoch die Bundesregierung nicht das Recht habe alleine über Einsätze abzustimmen. Bevor also die Bundeswehr im Ausland eingesetzt werden dürfte muss also zuerst der Bundestag über einen möglichen Einsatz abstimmen. Bei den bisherigen Einsätzen habe die Bundesregierung allerdings gegen das verfassungsrechtliche Gebot verstoßen, urteilte das oberste deutsche Gericht. Trotz der Ausgangslage des Urteils vom 12.07.1994 konstruiert sich jedoch die Bundeswehr ihre rechtliche Grundlage bei der Aufnahme von Menschen im Mittelmeer so zusammen, dass sie sich auf das internationale Seerechtsabkommen der Vereinten Nationen beruft. Dessen Artikel 98 legt fest, dass jeder Kapitän in der Pflicht steht, Menschen in Seenot zu helfen. Hilfsbedürftige Personen werden an Bord genommen und in den nächstgelegenen Hafen gebracht. Dazu werden deutsche Schiffe von den umliegenden Ländern per Funk benachrichtigt, wo Asylanten auf dem Mittelmeer herumschippern und dazu aufgefordert, diese zu retten und zum nächstgelegenen Hafen zu bringen. Dies geschieht wohl mehrere Male am Tag, wie eine Pressemitteilung des Bundesministeriums der Verteidigung vom 8. Mai 2015 darlegt.

Gerne werden nach diesen Operationen Bilder von glücklichen Flüchtlingsfamilien, die eher eine Seltenheit sein dürften, verbreitet und auf deren Einzelschicksale eingegangen. Was jedoch aus den Soldaten wird, bei denen sich das Gewissen regt und die die Auswüchse und Auswirkungen dieses Willkommens-Wahnsinns erkennen und sich dem Befehl der Asylfetischisten widersetzen oder lediglich kritisch gegenüber stehen, liest man jedoch selten. Diese Einzelschicksale werden nämlich gerne unter den Teppich gekehrt bevor auffällt das die so gern gepriesene Meinungsfreiheit in der BRD doch recht schnell auf seine Grenzen stößt wenn man patriotische oder nationale Positionen vertritt. Diese Soldaten werden inzwischen bereits von pseudochristlichen Bundestagsverordneten wie Roderich Kiesewetter (CDU) dazu aufgefordert ihren Dienst zu quittieren bevor sie „ausgeplant“ werden.

Diese Drohung zeigt einmal mehr das wir nicht im freisten deutschen Staat den es je auf deutschem Boden gegeben haben soll leben, sondern lediglich in einer Meinungsdiktatur, in der die aufmüpfigen Deutschen ausgesondert werden sollen wenn sie den Herrschenden nicht nach der Pfeife tanzen!

Ein Zustand den man nicht so hinnehmen kann und darf! Der Europaabgeordnete der NPD Udo Voigt dazu:
„Für die NPD ist klar, dass deutsche Soldaten entsprechend ihrem Eid: „“Ich schwöre, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen.“ nicht länger für die Multikulti-Politik der BRD-Kanzlerin missbraucht werden dürfen!“

Seit Mitte September 2015 wird jetzt auch noch im Rahmen der EU-Mission EUNAVFOR MED darüber geredet, ob auch militärisch gegen die Schlepperbanden im Mittelmeer vorgegangen werden soll. Eine Beteiligung Deutschlands an dieser eigentlich klassischen Polizeiaktion ist bereits mit eingeplant und so wie es laut den Aussagen der EU-Außenminister derzeit aussieht wird dieser Plan auch bald in die Tat umgesetzt. Bis jedoch europäische Soldaten auch noch militärisch im Mittelmeerraum aktiv werden wird bisher zumindest noch formal die Zustimmung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen sowie der betroffenen Küstenstaaten benötigt.

Die Bundesregierung prüft momentan noch die Einzelheiten für den ersten Teil der Phase 2, bevor sie einen entsprechenden Antrag für ein Bundestagsmandat dem Parlament in den kommenden Tagen vorlegen wird. Bis man jedoch auch bald deutsche Soldaten im Mittelmeerraum in Aktion erleben wird dürfte bei der Kriecherei vor dem EU-Konstrukt absehbar sein. Was jedoch deutsche Soldaten im Mittelmeer zu suchen haben bleibt die Frage die zumindest auf nationaler Ebene noch beantwortet werden sollte. Denn auch wenn Deutschland größer als die BRD ist, so reichen doch seine Grenzen nicht bis ans Mittelmeer.

Neben der Aufklärung und Bekämpfung der Schleppernetzwerke, bleibt die Seenotrettung weiterhin Bestandteil der Operation. Das jedoch mit jedem Wirtschaftsflüchtling der im Mittelmeer aufgelesen wird ein weiterer Sargnagel für Europa importiert wird, davon liest man nichts in den bundesdeutschen Medien. Dies mag zwar hart klingeln, lässt sich jedoch aufgrund der desolaten Abschiebungspolitik in Europa nicht anders formulieren. Es bleibt also dabei: Deutsche Soldaten haben weder in Afghanistan, Irak oder im Mittelmeer etwas zu suchen! Unsere Streitkräfte haben der Verteidigung des Vaterlandes zu dienen und nicht Polizeiaufgaben in Südeuropa zu erledigen!

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