Wird Antrag auf Aufhebung der Immunität des Europaabgeordneten Udo Voigt zurückgezogen?
Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken teilte dem Beschuldigten Udo Voigt, betreffend des beantragten Ermittlungsverfahrens wegen Volksverhetzung (§130 Absatz 4) mit: „In dem oben genannten Verfahren habe ich mit Verfügung vom 31.03.2015 folgende Entscheidung getroffen: Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wird gemäß § 152 Absatz 2 StPO abgesehen.“
Diese Entscheidung der Staatsanwaltschaft Saarbrücken war längst überfällig. Die Saarbrücker Zeitung hatte Herrn Voigt ein falsches Zitat in den Mund gelegt, um offensichtlich seinen Ruf zu schädigen und ein Ermittlungsverfahren erst möglich zu machen. Die Saarbrücker Zeitung hat ihre journalistische Sorgfaltspflicht in so eklatantem Maße verletzt, daß man davon ausgehen muß, daß die Falschmeldung ganz bewußt verbreitet wurde, um sich im „Kampf gegen rechts“ zu profilieren.
Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hatte prompt reagiert und die Aufhebung der Immunität des Europaabgeordneten beim Europäischen Parlament beantragt, was europaweit eine Pressekampagne erheblichen Ausmaßes nach sich gezogen hat. Besonders schwerwiegend ist das Verhalten der Saarbrücker Zeitung, welche zwischenzeitlich ein Versäumnisurteil akzeptierte und somit eingestand, daß eine angebliche „Holocaustleugnung“ durch Udo Voigt nicht stattgefunden hat und selbst dann noch über die beabsichtigte Immunitätsaufhebung berichtete. Dieses dreiste Verhalten unterstreicht den Verdacht, daß die Saarbrücker Zeitung vorsätzlich gehandelt hat, um dem Ansehen des Europaabgeordneten zu schaden.
Udo Voigt hat seinen Anwalt Peter Richter mit einer Schmerzensgeldklage gegen die Saarbrücker Zeitung beauftragt und wird über deren Ausgang den Deutschen Presserat unterrichten. Es bleibt abzuwarten, ob die Saarbrücker Staatsanwaltschaft ihre Entscheidung auch dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, Martin Schulz, mitteilen wird, damit in diesem Punkt der Antrag auf Aufhebung der Immunität erst gar nicht zum Tragen kommt.