Den nachstehenden Hilferuf richtete heute Horst Mahlers Ehefrau an den ungarischen Botschafter in Berlin, Péter Györkös. Wir dokumentieren das Schreiben im vollen Wortlaut und bitten alle Verfechter von Recht und Gerechtigkeit, Horst Mahler und seine Ehefrau ebenfalls mit einem Schreiben an die ungarische Botschaft zu unterstützen:
S.E. Botschafter der Republik Ungarn
Herrn Dr. Péter Györkös Unter den Linden 76 10117 Berlin
Betreff: Rechtsstaat? Menschenwürde? Verhältnismäßigkeit?
Exzellenz,
aus Medienberichten habe ich erfahren, dass mein schwer behinderter Mann – Horst Mahler, der 81 Jahre alt ist – in Ungarn festgenommen wurde.
Das Leben meines Mannes ist in höchster Gefahr. Er hat in der Vergangenheit einen Herzinfarkt erlitten und ist schlaganfallgefährdet. Er leidet nicht nur an Diabetes, sondern auch an Niereninsuffizienz stad. III, Venenthrombose, Schwindel mit Sturzneigung sowie Aneurysmatose, wie Sie dem beiliegenden Arztbrief entnehmen können.
Seine Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe von 12 bzw. 10 Jahren und zwei Monaten wegen immer gleicher friedlicher Gedankenäußerungen (siehe Anhang- Beurteilung der Vollzugsleiterin Frau Laudan vom 25.03.2013) verstößt gegen die vom deutschen Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Maßstäbe gegen das Verbot grausamer Bestrafung (Art. 7 Abs. 1 IPbpR) und die Garantie persönlicher Freiheit (Art. 9 S. 1 IPbpR).
Der an sich fälligen Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung nach Verbüßung von 2/3 der Haft steht eine Anklage vom 24. März 2014 wegen seines während der Haft verfassten Buches „Das Ende der Wanderschaft“ im Wege. Das Buch ist eine religiös-weltanschauliche Bekenntnisschrift. (Der Inhalt ist dargestellt in der Rezension des Schweizer Kulturhistorikers Alfred Loepfe.) Sie hat keinerlei Bezug zum Holocaustnegationismus (https://verlagketabha.files.wordpress.com/2009/07/horst-mahlers-ende-der-wanderschaft.pdf).
Die Anklageschrift liegt seit über drei Jahren der zuständigen Strafkammer des Landgerichts Potsdam zur Entscheidung über die Zulassung zum Hauptverfahren vor.
Die Entscheidung über diesen Antrag steht auch nach über drei Jahren Verfahrensstillstand immer noch aus.
Die für die Vollstreckung der Strafe zuständige Kammer des Landgerichts Potsdam hat durch den Richter Ligier die Vollstreckung des Strafrestes mit Beschluß vom 3. September 2015 – 20 StVK 99/15 – bedingt ausgesetzt.
In der schriftlichen Begründung des Beschlusses heißt es u.a.: Es „gilt für den Verurteilten der Grundsatz, daß er bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig anzusehen ist. (…) Die Fortsetzung der Strafvollstreckung würde (…) dazu führen, daß (die) Stellung (des Verurteilten) als Subjekt des Strafvollzuges immer mehr schwinden und geringer werden würde, er aber immer mehr und vordergründig zu einem Objekt des Strafvollzuges gemacht werden würde. (…) Eine derart verstandene Strafvollstreckung ist jedoch eines Rechtsstaates nicht würdig und im Übrigen angesichts der überragenden und nicht zu relativierenden Bedeutung der Würde eines jeden einzelnen Menschen auch verboten.“
Dessen ungeachtet hat die Staatanwatschaft München auf Fortsetzung der Haft bestanden.
Die Rechtspflegerin der Staatsanwaltschaft München hat den im Schreiben vom 21.12.2015 (im Anhang) angekündigten Auftrag, ein gerichtliches Gutachten zur Feststellung der Haftfähigkeit meines Ehemanns zu bestellen, bis heute nicht erfüllt. Die Entscheidung über die erneute Inhaftierung meines Mannes wurde bei unveränderter medizinischer Sachlage (d.h. ohne erneutes medizinisches Gutachten – also WILLKÜRLICH) getroffen.
Um sein Leben zu retten, hat Horst Mahler den verzweifelten und risikoreichen Schritt unternommen, seine Familie und sein Heimatland zu verlassen.
Am 12.05.2017 hat er einen ausführlich begründeten Antrag auf Gewährung von Asyl in Ungarn wegen politischer Verfolgung gestellt.
Ich bitte Sie um Ihre Hilfe!
Ich weiss nicht, was mit meinem Ehemann zur Zeit passiert ist. Ist er im Gefängnis oder Krankenhaus? Ich bange um sein Leben. An wen kann ich mich wenden, um etwas Näheres zu erfahren?
Für Ihre Hilfe wäre ich Ihnen sehr dankbar!
Hochachtungsvoll
Ehefrau von Horst Mahler- Elzbieta Mahler – polnische Juristin, geb. 04.11.1962 in Polen, verheiratet, 2 Kinder –