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Udo Voigt
Samstag, 24 August 2013 / Veröffentlicht in BVV, Meldungen

Warum ich jetzt ein “Volksverhetzer” bin

DAS BRD-SYSTEM HAT WIEDEREINMAL ZUGESCHLAGEN!

Bezeichnenderweise triumphieren die Medien bereits, bevor mir oder meinem Anwalt die Verwerfung meiner Revision durch den Bundesgerichtshof zugestellt wurde. Zeitgleich wurde auch die Revision des Kameraden Pastörs zurückgewiesen.

Offensichtlich soll der Kampf gegen “Rechts” jetzt juristisch gegen nationale Politiker geführt werden. Argumente gegen uns haben die Herrschenden nicht, vor einer politischen Diskussion mit uns haben sie Angst, das mit dem NPD-Verbot klappt nicht, da muss jetzt das Strafrecht gegen nationale Politiker her, denn bald ist Bundestagswahl.

Zur Erinnerung: Ich wurde am 11. Oktober 2012 wegen Volksverhetzung in zwei Fällen vor dem Berliner Langericht zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Wegen der “Schwere” der “Straftat” fand die Verhandlung gleich vor dem Langericht statt, so daß ich keine Berufungsmöglichkeit hatte, nur die Revision vor dem Bundesgerichtshof.

Mir wurde vorgeworfen, ich hätte in dem Wahlwerbespot zur Abgeordnetenhauswahl 2011 allen in Berlin lebenden Ausländer pauschal kriminelle Neigungen unterstellt. Ferner meine Äußerung in der Bezirksverordnetenversammlung von Treptow-Köpenick zum Antrag der übrigen Fraktionen anläßlich einer beantragten Veranstaltung zum Gedenken des 65. Jahrestages der Befreiung vom Nationalsozialismus; hier erlaubte ich mir zu behaupten, daß diese Befreiung mehr Opfer gekostet hätte als der gesamte Krieg und man sich daher im Gegensatz zu den Etablierten auch vor den tapferen Soldaten der deutschen Wehrmacht und der Waffen-SS verneigen sollte.

Mit Sondergesetzen, wie den § 130 und 86a Strafgesetzbuch wird gegen unliebsame politische Meinungen in der BRD vorgegangen. Daß man so eine Gesinnung nicht auf Dauer unterdrücken kann, hat zuletzt der Fall der DDR bewiesen. Was die o.g. Berliner Zeitung (http://www.berliner-zeitung.de/berlin/voigt-volksverhetzung-ex-npd-chef-darf-als-volksverhetzer-bezeichnet-werden,10809148,24067132.html) verschweigt ist jedoch, daß der Bezirksverordnete Dr. Hans Erxleben, der mich angezeigt hatte, hauptamtlicher Mitarbeiter der Staatsicherheit der DDR gewesen ist. Dieser “Triumphbericht” der Zeitung darüber, daß ich nun endlich rechtskräftig verurteilt bin, verschweigt so etwas natürlich ganz bewußt und belegt damit einmal mehr meine These, daß die BRD nach der Teilvereinigung 1990 den Antifaschismus der DDR voll übernommen hat – und offensichtlich nicht nur den Antifaschismus!

Nun würde ich gerne inhaltlich mehr zu dieser Entscheidung schreiben, kann dies aber nicht tun, da mir diese nicht vorliegt; ich werde dies zu gegebener Zeit nachholen.

Eines aber ist sicher, eine wirkliche Beweiserhebung hat in diesem Verfahren ohne Berufungsmöglichkeit nicht stattgefunden und so bin ich zuversichtlich, daß das Bundesverfassungsgericht und / oder der Europäische Gerichtshof dies anders bewerten wird, als der Bundesgerichtshof. Allerdings dauert dort eine Entscheidung wieder viele Jahre.

Solange betrachte ich eine solche Entscheidung, welche nur mit Sondergesetzen eines nichtsouveränen Landes zustande kam, als Auszeichnung und Motivation, den politischen Kampf für ein freies und besseres Deutschland mit ganzer Kraft fortzusetzen.

Dipl.sc.pol. Udo Voigt

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