Anfrage zur schriftlichen Beantwortung an die Kommission
Das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen e.V. stellte auf eine Ausschreibung hin einen Forschungsantrag zur Untersuchung des Komplexes der sogenannten „Rockerkriminalität“, der bewilligt wurde. Das Projekt wird aus Mitteln des Fonds für die innere Sicherheit (ISF) der Europäischen Union kofinanziert. Als Projektleiterin fungiert Bettina Zietlow, die Projektdauer umfasst den Zeitraum vom 1.2.2017 bis 31.12.2019. Projektgegenstand sind die Untersuchung des Phänomens der sogenannten Rockerkriminalität, eine Analyse der Maßnahmen und die Ausarbeitung von Präventionsansätzen.
1) In welcher Höhe sind die Gesamtkosten des beschriebenen Projekts veranschlagt, zu wie viel Prozent der Gesamtkosten erfolgt die Kofinanzierung, wer trägt die restlichen Kosten, und in welchem Rahmen erfolgt nach Beendigung des Projekts eine Veröffentlichung des Untersuchungsergebnisses?
2) Wo sind die veranschlagten Mittel für besagtes Projekt aus dem Fonds für die innere Sicherheit der Europäischen Union im Haushalt festgehalten, und nach welcher Maßgabe erfolgen die Mittelausreichungen sowie die Verwendungsnachweisprüfungen?
3) Wann, wo und in welchem Gremium wurde die Entscheidung für die dem Projekt zugrundeliegende Ausschreibung getroffen?