Anfrage zur schriftlichen Beantwortung an die Kommission
In Griechenland wurden trotz bestehender Immunität sieben gewählte Abgeordnete des Nationalparlaments verhaftet, die der Partei „Goldene Morgenröte“ angehören. Diese Politiker sitzen zum Teil seit 14 Monaten ohne Gerichtsverfahren in Haft. Drei weitere Abgeordnete des Nationalparlamentes stehen seit Juni 2013 unter Hausarrest.
Weitere 71 Mitglieder der Partei „Goldene Morgenröte“ sitzen derzeit in Haft. Obwohl keinerlei Beweise für ein gesetzeswidriges Verhalten der inhaftierten Abgeordneten vorliegen, werden diese nicht entlassen, und der Kreis der unschuldig Verfolgten wird sogar noch erweitert. Die in der EU verbrieften Grundrechte gelten in Griechenland offensichtlich nicht.
In keinem Falle liegt gegen einen der politisch Verfolgten eine Anklageschrift vor. Auf konkrete Nachfrage erklärte der zuständige Staatsanwalt in Griechenland, ihm lägen keine Hinweise auf Gesetzesverstöße der Politiker vor. Der Staatsanwalt rechtfertigte die Inhaftierung damit, dass für die Zukunft nicht auszuschließen sei, dass die Verfolgten kriminelle Handlungen vornehmen könnten.
Inwieweit hält die Europäische Kommission die Durchführung eines rechtsstaatlichen Verfahrens angesichts dieser Situation für gefährdet bzw. durchführbar?
Besteht eine Handlungskompetenz der Europäischen Kommission, damit alle genannten Abgeordneten zumindest wieder in den Genuss ihrer parlamentarischen Rechte kommen? Wenn ja, welche?