Anfrage zur mündlichen Beantwortung an die Kommission
Das Mandat mit den Leitlinien für die Aushandlung des TTIP, des Freihandelsabkommens zwischen Europa und den Vereinigten Staaten, das der Kommission vom Rat der EU übertragen wurde, ist unlängst endlich veröffentlicht worden.
Die Lebensmittelhersteller sind zu Recht über die Folgen dieses Abkommens für europäische Spitzenprodukte besorgt.
Während die Ursprungsbezeichnungen g.U. und g.g.A. in Europa mit Blick auf die Bescheinigung von Qualität und Herkunft an strenge Vorschriften gebunden sind, gelten sie in den USA als „allgemeine Bezeichnungen“, die ohne jede Einschränkung verwendet werden dürfen. In Reaktion auf den berechtigten Protest der europäischen Hersteller gegen die irreführende Verwendung dieser Bezeichnungen haben die amerikanischen Hersteller ein Konsortium zum Schutz allgemeiner Bezeichnungen für Lebensmittel (CCFN, Consortium for Common Food Names) gegründet, um die Vermarktung von Erzeugnissen wie „Asiago aus Wisconsin“, Parmesan, Brie oder Camembert zu schützen; der Schutz europäischer Erzeugnisse auf diesem Markt wird dadurch sehr schwierig.
Im Text des Rates heißt es: „Die Verhandlungen zielen darauf ab, die Konzepte der Ursprungsregeln der EU und der USA […] aneinander anzunähern.“ Wie vorstehend ausgeführt, sind diese beiden Ansätze aber unvereinbar. Die europäischen Ursprungsbezeichnungen laufen Gefahr, rechtlich, wirtschaftlich und qualitativ ausgehöhlt werden – mit verheerenden Folgen für die gesamte europäische Lebensmittelbranche. Wie gedenkt die Kommission vor diesem Hintergrund sicherzustellen, dass die europäischen Ursprungsbezeichnungen ausnahmslos und uneingeschränkt geschützt sind?