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Udo Voigt
Dienstag, 13 Juni 2017 / Veröffentlicht in Europa, Presse

Asylbewerber in einer Onlinedatenbank erfassen!

NPD-Europaabgeordneter Udo Voigt fordert Verschärfung der EU-Asylrichtlinie

Im Schnitt begehen islamistische Terroristen alle 19 Tage einen Terroranschlag in Europa. Nie war die Gefahr größer, Opfer sogenannter Gefährder zu werden. Bereits zu Beginn der Flüchtlingskrise im Jahr 2015 warnten syrische und libysche Behörden, dass der Zustrom junger Männer nach Europa insbesondere auch von potentiellen Terroristen zur Infiltration des alten Kontinents genutzt werde. So sprach der libysche Ministerpräsident Fajis al-Sarradsch davon, dass der IS die Schleuseraktivitäten neben der illegalen Einreise nach Europa auch als Mittel zur Finanzierung des Terrorismus nutze.

Da auch die Sicherheitsbehörden mittlerweile wissen, dass mit jedem weiteren Asylzuwanderer die potentielle Gefahr für Europa weiter steigt, wird bereits seit Jahren fieberhaft an neuen Sicherheitskonzepten gefeilt. Gerade mit präventiven Maßnahmen tun sich die Bundestagsparteien schwer, müssen die doch bei jedem Vorschlag mit lautstarken Kampagnen der Asylindustrie rechnen. Deshalb hat jetzt Udo Voigt, Europaabgeordneter der NPD, das Heft des Handelns in die Hand genommen und forderte den Innenausschuss des EU-Parlamentes auf, die aktuelle Asylrichtlinie wesentlich restriktiver zu verfassen.

Konkret fordert Voigt die Schaffung einer Onlinedatenbank, die jeden Flüchtling, der in Europa lebt, mit Lichtbild, Namen und letztem Wohnort im Herkunftsstaat erfassen soll. Voigt setzt hierbei besonders darauf, dass Landsleute potentielle Terroristen dort erkennen und die Behörden auf mögliche Gefahren aufmerksam machen können. Als Vorbild dienen die Onlinedatenbanken für Sexualstraftäter in den USA.

In einer ersten Mitteilung stellte Voigt denn auch deutlich heraus, dass „das Datenschutzbedürfnis eines Flüchtlings stets der Verpflichtung der EU-Mitgliedsstaaten, die eigenen Bürger zu schützen, nachgeordnet sein muss. Entgegen der gängigen Praxis der massiven Ausweitung der Kameraüberwachung des öffentlichen Raums schränkt diese Maßnahme auch nicht die Freiheitsrechte aller Unionsbürger ein, sondern bezieht sich gezielt auf potentiell gefährdende Personen.“

Straßburg, 13.06.2017

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