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Redaktion
Donnerstag, 08 Juni 2017 / Veröffentlicht in Europa, Presse, Souveränität

Wie legal ist die deutsche EU-Mitgliedschaft?

Eine brisante Anfrage des Europaabgeordneten Udo Voigt an die EU-Kommission 

Der deutsche NPD-Europaabgeordnete Udo Voigt will es wissen: kann es sein, daß der Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den Römischen Verträgen, zur EU bzw. zur früheren Europäischen Gemeinschaft sowie zu einer Reihe weiterer Abkommen wie etwa dem Europäischen Stabilitätsmechanismus nur eingeschränkte oder möglicherweise gar keine Rechtsgültigkeit beanspruchen kann? Die absurd anmutende Frage ist womöglich weit weniger abwegig – dann nämlich, wenn sich herausstellen sollte, daß die Bundesrepublik gar nicht über die staatliche Souveränität verfügt, um völkerrechtlich verbindliche Rechtsakte wie etwa den Beitritt zur EU vorzunehmen. Ein handfestes Souveränitätsdefizit hatte bekanntlich erst vor wenigen Tagen der russische Präsident Putin der Bundesrepublik auf dem 21. Internationalen Wirtschaftsforum in St. Petersburg attestiert. Als Vertreter einer der Siegermächte des Zweiten Weltkrieges ist der Kremlchef einer denjenigen, die um den völkerrechtlichen Status Deutschlands eigentlich Bescheid wissen müßten.

Deshalb möchte es der deutsche Europaabgeordnete Udo Voigt nun genau wissen und erkundigte sich in einer schriftlichen Anfrage („Souveränitätsdefizite der Bundesrepublik Deutschland“) bei der EU-Kommission nach deren Einschätzung des deutschen Souveränitätsstatus´ und welche Auswirkungen „eine ´eingeschränkte´ oder nicht vorhandene staatliche Souveränität Deutschlands auf die Gültigkeit des Beitritts der Bundesrepublik zu den Römischen Verträgen, zur Europäischen Gemeinschaft bzw. zur Europäischen Union, zum Vertrag von Lissabon, zur Euro-Zone und zum Europäischen Stabilitätsmechanismus haben“ könnte.

Auch eine weitere Teilfrage ist brisant: „Wie berurteilt die Kommission die Gültigkeit des ´Zwei-plus-Vier-Vertrages´ von 1990, der nach offizieller Lesart die Entlassung des wiedervereinigten Deutschlands in die staatliche Souveränität regelt, der allerdings ausdrücklich das Fortbestehen zahlreicher alliierter Vorbehaltsrechte aus der Besatzungszeit festlegt, die im ´Überleitungsvertrag´ von 1954 kodifiziert wurden?“

Für die Beantwortung der Anfrage hat die EU-Kommission nun sechs Wochen Zeit. Udo Voigt sieht ihr mit Interesse entgegen. Er ist aber auch gespannt, inwieweit nun weitere Vertreter des patriotischen Spektrums in der Bundesrepublik – etwa die in zahlreichen Länderparlamenten vertretene vorgebliche „Alternative für Deutschland“ (AfD) – in die neu entfachte Souveränitätsdebatte einsteigen werden. Es geht immerhin um eine Kardinalfrage der europäischen Nachkriegsordnung.

Berlin, 08.06.2017

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