Udo Voigt, MdEP, stimmt gegen die neue Waffen-Richtlinie der EU
Im Straßburger Europaparlament standen am heutigen Dienstagvormittag Aussprache und Abstimmung zu einem vieldiskutierten Thema auf der Tagesordnung – der umstrittenen neuen EU-Richtlinie zum Waffenbesitz („Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen“, Drucksachen-Nr. A8-0251/2016).
Die EU-Kommission, die sich auch in anderen Bereichen oft von Bevormundung und Entmündigung der Bürger leiten läßt, verfolgt dabei seit Jahren einen völlig verfehlten Ansatz: sie stellt Waffenbesitzer grundsätzlich Terroristen gleich und übersieht dabei geflissentlich, daß Terroristen ihre Waffen ja nicht auf dem umständlichen Weg über die behördliche Registrierung erwerben, sondern in der Regel illegal auf dem riesigen Schwarzmarkt oder gleich mitsamt Waffen unkontrolliert einreisen.
Deshalb sind das Problem auch nicht, wie die EU-Kommission argumentiert, legale Waffenbesitzer, Sportschützen, Sammler, Jäger oder Traditionsschützen, sondern der gewaltige illegale Waffenmarkt, den Brüssel bislang nicht einzudämmen vermochte. Allein in Bosnien, das unter den Augen der EU immer mehr zum Aufmarsch- und Rekrutierungsgebiet gewaltbereiter Islamisten auf europäischem Boden wird, sind derzeit über 800.000 Kriegswaffen im Umlauf. Hier hätte die EU-Kommission genug zu tun, um illegalen Waffenschiebereien einen Riegel vorzuschieben. Nicht nur illegale Zuwanderer, sondern auch Waffenschieber werden durch unkontrollierte Grenzen geradezu eingeladen.
Im übrigen wurden bislang bei keinem einzigen Terroranschlag Sport- oder halbautomatische Waffen, Sammler- oder Museumswaffen verwendet, deren Erwerb die verschärfte Richtlinie erschweren will. Sie ist nichts anderes als ein weiteres Gängelungsinstrument der EU-Bürokratie zu Lasten unbescholtener Bürger. Der deutsche NPD-Europaabgeordnete Udo Voigt hat dafür kein Verständnis und stimmte deshalb in der heutigen Abstimmung – zusammen mit weiteren 122, meist rechten und konservativen Abgeordneten – gegen die neue Richtlinie.
Straßburg, 14.03.2017