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Redaktion
Montag, 16 Januar 2017 / Veröffentlicht in Europa, Presse, Russland

Der Brandbeschleuniger

Parlamentspräsident Schulz läßt diskriminieren – jetzt entscheidet das EuG

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) wird am 24. Januar 2017 zu entscheiden haben, ob es der EU erlaubt ist, russische Staatsbürger einzig aufgrund ihrer Staatszugehörigkeit zu diskriminieren. Zu dem Verfahren kommt es, weil der bisherige EU-Parlamentspräsident Martin Schulz (SPD) kurz nach der Veröffentlichung der sogenannten „Blacklist“, einer Liste von 89 Personen, denen in Rußland die Einreise verwehrt wird, am 16.06.2015 einer Gruppe russischer Politiker und Professoren den Zutritt zum Europäischen Parlament in Brüssel verwehrt hat.

Stellvertretend für die gesamte Delegation haben Andrei Petrov und Alexander Sotnichenko, beides Professoren an der Universität Sankt Petersburg, sowie Fedor Biryukov, Mitglied der in der russischen Duma vertretenen Partei Rodina und Direktor des Institut of Freedom, Klage dagegen vor dem Gericht der Europäischen Union erhoben (Az.: T-452/15). Der Prozeß gilt als heikel, da die Beziehungen der EU zu Rußland ohnehin als belastet gelten. Rechtlich beruft sich das EU-Parlament lediglich auf eine Störung der parlamentarischen Arbeitsfähigkeit Brüssels durch den Besuch russischer Gäste des Abgeordneten Voigt. Wie haltlos dieser Vorwurf ist, macht der Umstand deutlich, daß am Tag des Besuches gar keine Parlamentssitzung stattfand und der russischen Delegation bereits am Tag zuvor Zugangsausweise ausgehändigt wurden, die am Besuchstag selbst dann wieder eingezogen wurden.

Im Anschluß an das Verfahren wird sich das EuG zu einer Klage des NPD-Abgeordneten Udo Voigt äußern (Az.: T-618/15). Dem deutschen Europaabgeordneten ist durch die Parlamentsverwaltung eine zunächst zugesagte Pressekonferenz untersagt worden. Bei dieser sollten ursprünglich zwei Teilnehmer der russischen Delegation ihre Einschätzung zur Lage in der Ostukraine abgeben. Voigt sieht sich durch das dann erfolgte komplette Verbot der Pressekonferenz in seinen Rechten als Abgeordneter verletzt.

In einer ersten Stellungnahme zu den nun verkündeten Prozeßterminen machte Udo Voigt denn auch deutlich, daß es in beiden Prozessen auch darum geht, öffentlich aufzuzeigen, von welcher Seite stets Öl ins Feuer gegossen wird. Rußland ist an guten Beziehungen mit EU-Europa interessiert. Von der Gegenseite kann man das nicht behaupten.

Brüssel, 16.01.2017

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