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Redaktion
Dienstag, 08 September 2015 / Veröffentlicht in Europa, Russland

„Grundrechte sind unteilbar!“

Heuchlerische Debatte im Europaparlament / Martin Schulz muß vor den EuGH

Auch in der aktuellen Plenarwoche stehen im Straßburger Europaparlament wieder brisante Themen auf der Tagesordnung. So ging es am gestrigen Montag unter anderem um einen Kommissionsbericht zur „Lage der Grundrechte in der EU“. Das denkwürdige Dokument bietet ein entlarvendes Beispiel für die Doppelzüngigkeit und Verlogenheit der EU-Politik, werden in dem Bericht unter dem Deckmäntelchen der „Toleranz“ doch unter anderem noch schärfere Repressionen gegen volkstreue Gruppierungen und Einzelpersönlichkeiten gefordert, während gleichzeitig etwa sexuelle und Zuwanderer-Minderheiten nach Kräften gefördert werden sollen. Erfreulicherweise regte sich der in mehrstündigen Debatte breiter Widerspruch gegen die offizielle EU-Linie.

Der NPD-Europaabgeordnete Udo Voigt kritisierte in seinem Redebeitrag die Verlogenheit der Brüsseler Politik und prangerte unter anderem die Inhaftierung politischer Gegner (wie in Griechenland und Österreich), den Fall Horst Mahler in der Bundesrepublik und die jährlich rund 12.000 Ermittlungsverfahren gegen patriotische Bürger in Deutschland an. Solange in EU-Ländern derart massiv diskriminiert werde, sei jede Debatte über die „Lage der Grundrechte“ verlogen. „Grundrechte sind unteilbar!“ erklärte Voigt.

Um der Beachtung der Grundrechte in der EU auf die Sprünge zu helfen, schaltete der NPD-Parlamentarier jetzt den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein. Bekanntlich hatte EU-Parlamentspräsident Martin Schulz (SPD) im Juni fünf russischen Politikern, die auf Einladung von Voigt zusammen mit Vertretern der europaweit aufgestellten „Alliance for Peace and Freedom“ (APF) an einer gemeinsamen Pressekonferenz teilnehmen wollten, ein förmliches Hausverbot im Europaparlament erteilt. Auch die Pressekonferenz hatte Schulz kurzerhand untersagt. Udo Voigt sieht darin eine klare Diskriminierung mißliebiger Ausländer und zudem eine eklatante Verletzung von Abgeordnetenrechten. Die Nichtigkeitsklage gegen Schulz reichte RA Dipl.-Jur. Peter Richter unlängst beim EuGH ein (Az: DC44772).

Udo Voigts Redebeitrag zur „Lage der Grundrechte“ ist auf youtube abrufbar unter: https://www.youtube.com/watch?v=09vvJZ3FYF4.

 

Straßburg, 08.09.2015

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