In der Bundesrepublik, deren Repräsentanten in anderen Weltteilen gerne mit erhobenem Zeigefinger die Einhaltung von Menschenrechtsstandards anmahnen, sorgen neuerlich mehrere Fälle von politischer Diskriminierung für Schlagzeilen. Am Verwaltungsgerichtshof Mannheim wurde jetzt die Klage einer angehenden Verwaltungswirtin (Bachelor of Public Management) abgelehnt, die gegen ihren Ausschluß von den laufenden Prüfungen zum Studienabschluß an der Kehler Verwaltungshochschule vor Gericht gezogen war. Hintergrund ist, daß die junge Frau NPD-Mitglied und Aktivistin der Jungen Nationaldemokraten (JN) ist. Ebenfalls in Kehl wurde jüngst der NPD-Europaabgeordnete Udo Voigt Opfer eines weiteren Verstoßes gegen die in Deutschland geltenden Grundrechte und die Antidiskriminierungs-Gesetzgebung.
Voigt, der wegen seiner politischen Gesinnung bereits 2009 von einem Hotel in Brandenburg mit Hausverbot belegt worden war, hatte im Januar vom Geschäftsführer des Kehler Ates-Hotels, Andreas Peschke, ein Schreiben erhalten, in dem er über die Stornierung seiner Buchungen für die kommenden Plenarwochen des Straßburger Europaparlaments informiert worden war. Zur Begründung heißt es in dem Schreiben des Hoteliers: „Wie uns (…) aufgrund zahlreicher massiver Beschwerden anderer Hotelgäste bekannt wurde, sind Sie Parlamentsabgeordneter der NPD im Europaparlament.“ Man wolle „diesbezüglich künftig Belästigungen, Beschwerden oder gar Eskalationen“ vermeiden und erteile Voigt darüber hinaus Hausverbot für das Kehler Ates-Europahotel.