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Karl Richter
Montag, 28 August 2017 / Veröffentlicht in Europa, Presse

Juncker: Kein Mucks zur deutschen Nicht-Souveränität

Eine brisante Voigt-Anfrage – und eine dürftige Antwort vom Kommissionschef

Keine Antwort ist bekanntlich auch eine Antwort. Vor einigen Wochen, am 7. Juni, hatte sich der deutsche NPD-Abgeordnete Udo Voigt vor dem Hintergrund einiger bemerkenswerter Feststellungen des russischen Präsidenten Putin bei der EU-Kommission nach deren Einschätzung der völkerrechtlichen Souveränität der Bundesrepublik Deutschland erkundigt (Parlaments-Drucksachen-Nr. E-003782/2017). Der Kremlchef hatte Anfang Juni auf dem 21. Internationalen Wirtschaftsforum in St. Petersburg vor internationalen Medien erklärt, die Bundesrepublik Deutschland verfüge nur über eine „beschränkte Souveränität“. Im Bereich der militärischen Kooperation sei die Souveränität Deutschlands sogar „ganz offiziell eingeschränkt“.

Udo Voigt wollte hierauf von der Kommission unter anderem wissen, welche Auswirkungen eine „eingeschränkte“ oder nicht vorhandene staatliche Souveränität Deutschlands etwa auf die Gültigkeit des Beitritts der Bundesrepublik zu den Römischen Verträgen, zur Europäischen Gemeinschaft bzw. zur Europäischen Union, zum Vertrag von Lissabon, zur Euro-Zone und zum Europäischen Stabilitätsmechanismus haben könnte. Eine weitere Frage hatte die Gültigkeit des „Zwei-plus-Vier-Vertrages“ von 1990 zum Gegenstand, der zwar nach offizieller Lesart die Entlassung des wiedervereinigten Deutschlands in die staatliche Souveränität regelt, der allerdings ausdrücklich das Fortbestehen zahlreicher alliierter Vorbehaltsrechte aus der Besatzungszeit festlegt.

Dieser Tage nun erhielt der deutsche NPD-Abgeordnete die offizielle Antwort auf seine Fragen. Sie fällt selbst gemessen an der üblichen Wortkargheit der EU-Verwaltung bemerkenswert dünn aus. Nicht weniger bemerkenswert ist, daß sie von „ganz oben“, nämlich von Kommissionschef Jean-Claude Juncker selbst kommt. Dieser schreibt Udo Voigt mit Datum vom 16.08. kurz und bündig: „Es ist nicht Sache der Kommission, zu Fragen des völkerrechtlichen Status eines Mitgliedstaats der Europäischen Union Stellung zu nehmen.“

Das mag sein – denn dann hätte die Kommission vermutlich Farbe bekennen und darlegen müssen, wie es um die angebliche Souveränität der Bundesrepublik Deutschland tatsächlich bestellt ist. In der Sache ist Junckers Antwort aber völlig unzureichend: die zentrale Frage nach der Rechtsgültigkeit von Verträgen, die mit einem nichtsouveränen Deutschland geschlossen wurden, erwähnt er nicht einmal. Dabei hätte ein verantwortungsbewußter Kommissionschef spätestens nach der Putin-Erklärung vom Juni der Wahrheit auf den Grund gehen und die sich aus der „eingeschränkten“ Souveränität Deutschlands ergebenden Rechtsfolgen überprüfen lassen müssen. Der Europaabgeordnete Udo Voigt bleibt in dieser Frage jetzt erst recht am Ball.

Berlin, 28.08.2017

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