Udo Voigt

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Karl Richter
Samstag, 03 Juni 2017 / Veröffentlicht in Europa, Presse, Russland

Die Bundesrepublik – nur „beschränkt souverän“?

Sensationelle Putin-Erklärung stellt die Nachkriegsordnung in Frage

Mit großer Zustimmung hat der deutsche NPD-Europaabgeordnete Udo Voigt auf die Erklärung des russischen Präsidenten Putin in der Plenarsitzung des 21. Internationalen Wirtschaftsforums in St. Petersburg reagiert, die Bundesrepublik Deutschland verfüge nur über eine „beschränkte Souveränität“ und sei insbesondere in Fragen der militärischen Zusammenarbeit nicht frei. In einer ersten Stellungnahme erklärte Voigt:

Udo Voigt auf einem Kongress in St. Petersburg

„Der russische Präsident bestätigt mit seiner erfreulich deutlichen Klarstellung alle diejenigen, die von jeher die staatliche Souveränität der Bundesrepublik Deutschland bestreiten und sich dabei auf bis heute geltende Bestimmungen des alliierten Nachkriegs-Besatzungsrechts berufen können. Diese Bestimmungen – etwa im sogenannten ´Überleitungsvertrag´ von 1954 – wurden im Zwei-Plus-Vier-Vertrag von 1990 ausdrücklich bestätigt und begründen weitestgehende Vorbehaltsrechte der Siegermächte des Zweiten Weltkrieges, die heute allerdings nur noch von den Westmächten, in erster Linie den USA, wahrgenommen werden. Präsident Putin liegt deshalb völlig richtig mit seiner Feststellung, daß insbesondere im militärischen Bereich alle Vorgaben aus Washington kommen und der Bundesrepublik damit bestenfalls Vasallenstatus zukommt. Deutsche Patrioten haben nie etwas anderes behauptet.“

Politisch brisant ist die Erklärung des Kremlchefs nicht zuletzt deshalb, weil erst im Januar die Richter des Karlsruher Bundesverfassungsgerichts in ihrem Urteil im NPD-Verbotsverfahren der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) „Verfassungsfeindlichkeit“ attestiert hatten. Putins Erklärung über die eingeschränkte Souveränität der Bundesrepublik gibt nun allerdings der Frage neue Nahrung, wie legitim eine „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ und ihre Institutionen eigentlich sein können, wenn sie sich wie im Fall der Bundesrepublik auf eine defizitäre oder fehlende staatliche Souveränität gründen.

Udo Voigt, der bis 2011 NPD-Parteivorsitzender war, schloß sein Studium der Politikwissenschaft 1987 mit einer Diplomarbeit über Souveränitätsdefekte der Bundesrepublik Deutschland ab. Er stellt darin klar, daß es keine eingeschränkte oder „Teilsouveränität“ gibt – entweder ein Staat ist souverän, oder er ist es nicht. Die BRD ist folglich kein souveräner Staat und Merkel die Vertreterin einer Marionettenregierung.

Udo Voigt wird die jetzt angestoßene Diskussion zunächst auf europäischer Ebene befördern und sich unmittelbar nach Pfingsten in einer schriftlichen Anfrage nach der Position der EU-Kommission zur Frage der deutschen Souveränität erkundigen, die durch die Erklärung Putins unversehens Brisanz erlangt hat. Die Bundesregierung könnte schon bald in Erklärungsnöte kommen.

Berlin, 03.06.2017

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