Udo Voigt

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Karl Richter
Donnerstag, 30 April 2015 / Veröffentlicht in NPD

Eine Niederlage für die Lügenpresse

Staatsanwaltschaft: Keine Ermittlungen gegen Udo Voigt wegen „Volksverhetzung“

Seit seinem Einzug ins Straßburger Europaparlament ist der frühere NPD-Parteivorsitzende Udo Voigt den Etablierten dort ein Dorn im Auge. Als besonders unangenehm wird dabei seine parlamentarische Immunität empfunden, die die Arbeit eines Abgeordneten vor Strafverfolgung schützt. Vor allem die deutsche Justiz läßt deshalb keinen Versuch ungenutzt, Voigts Immunität auszuhebeln.

Vor ein paar Wochen war es wieder so weit. Die „Saarbrücker Zeitung“ hatte sich in der Berichterstattung über eine Rednerveranstaltung nicht entblödet, Udo Voigt ein unvollständiges und deshalb mißverständliches Zitat in den Mund zu legen – ganz ersichtlich mit dem Ziel der Rufschädigung und um ein Ermittlungsverfahren zu ermöglichen. Das Blättchen hatte mit diesem Vorgehen seine journalistische Sorgfaltspflicht derart eklatant verletzt, daß die Vermutung naheliegt, die Redaktion habe sich mit ihrer Falschmeldung bewußt im „Kampf gegen rechts“ profilieren wollen.

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hatte auch prompt reagiert und die Aufhebung der Immunität des Europaabgeordneten beim Europäischen Parlament beantragt, was europaweit eine Pressekampagne erheblichen Ausmaßes nach sich gezogen hatte. Dabei war die Verursacherin des Eklats, die „Saarbrücker Zeitung“, allerdings beizeiten in ihre Schranken gewiesen worden, indem sie ein Versäumnisurteil akzeptierte und dadurch eingestand, daß die angebliche „Holocaustleugnung“ durch Udo Voigt gar nicht stattgefunden hatte.

Diesem Umstand trug jetzt auch die Staatsanwaltschaft Saarbrücken Rechnung und teilte Udo Voigt mit Blick auf das beantragte Ermittlungsverfahrens wegen Volksverhetzung (§130 Absatz 4) mit: „In dem oben genannten Verfahren habe ich mit Verfügung vom 31.03.2015 folgende Entscheidung getroffen: Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wird gemäß § 152 Absatz 2 StPO abgesehen.“ Dies wiederum mußte auch EU-Parlamentspräsident Martin Schulz zur Kenntnis nehmen – er teilte am Dienstag im Straßburger Plenum offiziell mit, daß der Antrag auf Aufhebung der Immunität des NPD-Abgeordneten Udo Voigt durch die Staatsanwaltschaft Saarbrücken zurückgezogen wurde.

Für die „Saarbrücker Zeitung“ freilich könnte ihre verlogene Berichterstattung noch teuer werden. Udo Voigt hat seinen Anwalt Peter Richter inzwischen mit einer Schmerzensgeldklage gegen das Tendenzblättchen beauftragt. Dreist hatte die Zeitung die Meldung von der angestrebten Immunitätsaufhebung verbreitet, obwohl sie selbst der Staatsanwaltschatt den Grund dafür mit einer Falschbehauptung geliefert hatte. Seriöser Journalismus sieht anders aus.

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