Wer seit Jahren an den ständigen Mißbrauch der Justiz zum Zwecke der Behinderung mißliebiger Oppositionspolitiker gewöhnt ist, den kann nicht wirklich überraschen, daß nun der Versuch gemacht wird, dem Europaabgeordneten Udo Voigt die Immunität zu entziehen. Erstaunlich sind lediglich die fadenscheinigen Gründe.
Da wäre zunächst ein Verfahren wegen Beleidigung eines dunkelhäutigen Spielers in einem Planer zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006. Schon die überlange Verfahrensdauer von über acht Jahren läßt die Rechtsstaatlichkeit bei der Strafverfolgung Udo Voigts höchst fragwürdig erscheinen. Abgesehen davon, daß die angebliche Beleidigung nicht stattgefunden hat, liegt die vermeintliche Straftat acht Jahre vor Voigts Wahl in das Europaparlament.
Noch kurioser ist der zweite Antrag auf Aufhebung der Immunität, der sich auf eine angebliche Holocaust-Leugnung Voigts am Rande eines Neujahrsempfanges der NPD in Saarbrücken stützen will. Hier hatte die Saarbrücker Zeitung Udo Voigt falsch zitiert, das Landgericht Saarbrücken erließ auf Antrag des Europaabgeordneten eine einstweilige Verfügung, die der Zeitung untersagte, das falsche Zitat zu verbreiten. Inzwischen erfolgte auch ein öffentlicher Widerruf der Saarbrücker Zeitung. Wie danach ein Staatsanwalt auch nur noch einen Anfangsverdacht haben kann, ist rätselhaft. Die Anwälte Udo Voigts prüfen derzeit, ob sich die Staatsanwaltschaft Saarbrücken, die – wie in der BRD üblich – an Weisungen des Justizministeriums gebunden ist, der Verfolgung eines Unschuldigen strafbar gemacht hat.
Pikant an dieser Angelegenheit ist zudem, daß der frühere Bundesinnenminister und Rechtsanwaltskollege Horst Mahlers, Otto Schily, sich zum Straftatbestand der Holocaust-Leugnung kürzlich wie folgt äußerte: „Ich finde, diesen Straftatbestand sollte man überdenken.
Udo Voigt sieht dem weiteren Verfahren zur Aufhebung der Immunität gelassen entgegen: „Man wird sehen, ob das Europaparlament über die Stöckchen springen wird, die ihm die Verfolgungsbehörden der BRD hin halten. Auf die Anhörung im zuständigen Rechtsausschuß freue ich mich jetzt schon!“
Berlin, den 26.03.2015
Uwe Meenen