WENN DEMONSTRIEREN NICHT HILFT – WENN BAUVORSCHRIFTEN ÜBERGANGEN WERDEN – MUSS EIN GERICHT ENTSCHEIDEN
Völlig unbeeindruckt von Demonstrationen und Mißfallensbekundungen der Anwohner gehen die Arbeiten am Containerdorf auch am Sonnabend weiter. Die Politik handelt und hofft, daß die Bürger ihre Arroganz bis zur nächsten Wahl vergessen haben.
In der Hoffnung darauf, daß in unserer Stadt wenigstens noch die Rechtsstaatlichkeit funktioniert habe ich meinen Anwalt gebeten, Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht einzureichen. Ziel ist es, einen einstweiligen Rechtsschutz gegen das Bauvorhaben zu erhalten, um zu verhindern, daß die Baumaßnahmen gegen den Willen der betroffenen Anwohner fortgesetzt werden.
Es wurde um eine Eilentscheidung des Gerichtes gebeten, da die Politik offensichtlich übereilt schnelle Fakten schafft und dadurch im betroffenen Wohngebiet unwiderruflicher Schaden angerichtet wird. Bäume werden gefällt, Fundamente gegossen und Container aufgestellt, ohne daß die Bezirksverwaltung von Treptow-Köpenick oder die Nachbarn informiert oder angehört wurden.
Gegen die wahrscheinlichen Betreiber des geplanten Asylbewerberheims wird derzeit ermittelt, da sie im Verdacht stehen, Unterkünfte verwahrlosen zu lassen. Gegen Verantwortliche des Landesamtes für Gesundheit ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Betruges im Zusammenhang mit der Vergabe von Aufträgen an die Betreiber von Asylbewerberheimen. Das erklärt wohl die Eile und, daß die Bauaufsichtsbehörde des Bezirkes vorher nicht angehört wurde;
eine Stellungnahme der Innenverwaltung des Senats zur erwartenden Überbelastung der Schulen, Kindertagesstätten und Krankenhäuser nicht vorliegt;
Stellungnahmen zu der zu erwartenden Lärmbelastung, eine Gefahrenprognose zu der zu erwartenden Kriminaltäts- und Verkehrsbelastung nicht vorliegen.
In nur 500 Metern Entfernung existiert bereits ein Asylantenheim in der Salvador-Allende-Straße des Wohnbezirkes Allende I. Die Erfahrungen der dortigen Nachbarn, Geschäfte, Polizei und Krankendienste hätten in die Planung miteinbezogen werden müssen. Außerdem fehlt eine Begründung, warum in der Nähe eines bereits bestehenden Asylantenheimes ein weiteres errichtet werden muß. Hat da eine Güterabwägung stattgefunden?
Die Containersiedlung passt sich nicht in die Art der Bebauung ins das dort vorhandene Wohngebiet ein und beeinträchtigt sowohl das Ortsbild, wie das Naherholungsgebiet „Müggelsee“.
Die politisch Verantwortlichen haben in keinster Weise auf die Belange der Anwohner Rücksicht genommen. Es gab keinen Dialog mit den Bürgern und Nachbarn. An den Verstößen gegen die Bauordnung für Berlin, des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung können die Richter am Verwaltungsgericht kaum vorbeigehen und ich werde dann so oder so deren Entscheidung öffentlich machen und die Anwohner darüber informieren.
Richter sprechen eigentlich Recht “im Namen des Volkes!”
Berlin, den 22.11.2014
Udo Voigt,
Mitglied des Europäischen Parlaments