Udo Voigt

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Udo Voigt
Montag, 02 Dezember 2013 / Veröffentlicht in NPD

VERBOTSANTRAG: “Wünsch-Dir-Was” beim Bundesverfassungsgericht?

Morgen wird also ein Bote den Antrag des Bundesrates beim Bundesverfassungsgericht abgeben. Ich bin gespannt, wann dieser dann der NPD zugestellt werden wird? Mit Spannung erwarten wir die 270 Seiten des Verbotsantrages. Meine Meinung dazu ist: Wenn da auch so wenig juristisch verifizierbares enthalten ist, wie in diesem Artikel (http://www.sueddeutsche.de/politik/npd-verbotsantrag-hitlerpartei-im-neuen-gewand-1.1832907), dann ist der Antrag eine Beleidigung für die höchsten deutschen Richter. Selbst der Bundesinnenminister soll gegenüber dem Magazin “Der Spiegel” geäußert haben: “Die Länder sollen mal schön alleine verlieren.”

Offensichtlich glaubt der Bundesrat, die Richter am Bundesverfassungsgericht bräuchten eine Beschäftigungstherapie. Dort werden jedoch Beweise verlangt und keine politischen Interpretationen unserer Aussagen durch den politischen Gegner. Ob die Antragsteller je etwas von Meinungsfreiheit gehört haben? Die Richter am Bundesverfassungsgericht werden sie belehren und, wenn dann das Kind in den Brunnen gefallen ist, will es mit Sicherheit wieder kein Bundesland gewesen sein.

Eine Gerichtsverhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht ist keine “Wünsch-Dir-Was-Vorstellung”, in welchem die Antragsteller mit Unterstellungen und Verleumdungen die Aussagen der NPD zurecht biegen können, wie sie glauben, daß es passt. Hier werden wieder Steuergelder verschleudert, denn der Ausgang eines Verfahrens ohne konkrete Beweise ist klar: Eine Partei, die nichts Verbotenes tut, kann auch nicht verboten werden. Bald wird es 2:0 für die NPD stehen!

Glück Auf NPD!

Berlin, den 02.12.2013
Dipl.sc.pol. Udo Voigt

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