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Udo Voigt
Freitag, 19 Juli 2013 / Veröffentlicht in Meldungen

Politische Verfolgung und das Bundesverfassungsgericht schaut zu!

2009 erhielt ich zum erstmalig ein offizielles Hotelverbot, wegen meiner politischen Überzeugung. Seit 2012 liegt meine Verfassungsbeschwerde nun beim Bundesverfassungsgericht. Da dieses bis heute nicht entschieden hat, treibt der Verfolgungswahn in Berlin und Brandenburg immer neue Blüten.

Der bekannte britische Historiker David Irving kommt nach Berlin und wird bald erfahren, was der Unterschied von demokratischen Einstellungen in der BRD gegenüber England ist. So ist es ausgerechnet der bekennende homosexuelle Bundestagsabgeordnete der Grünen Volker Beck, der dazu aufruft, dem britischen Historiker David Irving kein Zimmer zu vermieten. Absurd, denn Beck scheint die Gleichberechtigung für Schwule wichtiger zu sein, als die politische Meinungsfreiheit. Kein Wunder, daß der Hauptgeschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbandes Berlin, Thomas Lengfelder Beck’ s Verfolgungswahn unterstützt, Berliner Hotels sollten dem Historiker Irving kein Zimmer vermieten und alle Zeitungen drucken dies ab.

Was für einen Aufschrei würde es geben, wenn öffentlich dazu aufgerufen würde, Schwulen, Juden oder Kommunisten kein Zimmer mehr zu vermieten? Doch politische Verfolgung gegen Patrioten scheint zur Staatsdoktrin der BRD zu werden und findet immer mehr gesellschaftlichen Konsens der selbstherrlichen BRD-Demokraten.

Das Bundesverfassungsgericht könnte diesem Treiben, der Diskriminierung und politischen Verfolgung Andersdenkender einen Riegel vorschieben, doch es schweigt. Wie lange noch?

Um so beachtlicher ist dieser Artikel in der Welt mit dem Zitat von Voltaire: “Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.” Die BRD ist weit weg von solchen demokratischen Grundrechten!

Berlin, den 19.07.2013
Dipl.sc.pol. Udo Voigt

http://www.welt.de/kultur/article118108548/Kein-Platz-in-der-Herberge-fuer-David-Irving.html

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