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Udo Voigt
Samstag, 13 Januar 2018 / Veröffentlicht in Europa, Medien

EU will künftig Privatvermögen bei falscher Meinung beschlagnahmen!

ABSTIMMUNG ÜBER DIE GEGENSEITIGE ANERKENNUNG VON SICHERSTELLUNGS- UND EINZIEHUNGSENTSCHEIDUNGEN

Der juristische Grundentwurf richtete sich anfänglich gegen die organisierte Kriminalität in Europa und wie man diese finanziell schwächen kann. Als wir darüber des Erstemal im Ausschuß sprachen ging es darum, wie man z. B. der Mafia u. a. kriminellen Organisationen das Handwerk legen kann indem man z. B. Konten beschlagnahmt oder andere Wertgegenstände entzieht, bis hin zum geistigen Eigentum. – Soweit so gut, jedoch wollen einige Kolleginnen und Kollegen die genannte Zielgruppe des Gesetzesentwurfes deutlich ausweiten.

So sollen unter anderem Täter von „rassistischen, fremdenfeindlichen und antisemitischen“ Straftaten in Zukunft europaweit durch Sicherstellungen von Eigentum belangt werden können.

In letzter Konsequenz soll es noch nicht einmal mehr nötig sein, rechtsgültige Verurteilungen abwarten zu müssen. Schon im Verdachtsfall oder auf der Grundlage erstinstanzlicher Entscheidungen soll es möglich sein mit drakonischen Strafen und finanziellem Ausbluten die hilflosen Justiz-Opfer empfindlich zu treffen.
Ein bloßer Verdacht soll künftig ausreichen, um z. B. Personen missliebiger Meinungen, finanziell zu bekämpfen.

So könnten die Herrschenden künftig in der EU auch gegen normale Bürger juristisch mit Beschlagnahmen von Eigentum vorgehen, wenn diese eine regierungskritische Meinung haben Mir sträubten sich dann in der Schlußabstimmung die Haare als ich sah, daß bei diesem Antrag 45 Kolleginnen und Kollegen mit Ja und nur fünf mit Nein stimmten.

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