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Udo Voigt
Mittwoch, 18 Januar 2017 / Veröffentlicht in Medien, NPD

Erste Einschätzung von Udo Voigt (NPD) zum Verbotsverfahren

In ihrer 298 Seiten starken, von zum Teil erheblichen inneren Widersprüchen durchzogenen Urteilsbegründung versuchen die Karlsruher Richter eine „Verfassungsfeindlichkeit“ der NPD zu konstruieren, indem sie ihren Volksbegriff – der freilich auch dem Grundgesetz zugrundeliegt und bis vor wenigen Jahren noch unumstritten war – ins Illegale umzudeuten und das Staatsvolk der Bundesrepublik tatsachen- und rechtswidrig auf alle in Deutschland lebenden Menschen auszudehnen versuchen. Hier ist durch den gestrigen Urteilsspruch weiteren Versuchen der Kriminalisierung und Diskriminierung jedweder inländerfreundlicher Opposition Tür und Tor geöffnet.

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