Viel Wirbel um die Sankt Petersburger Resolution / Der Fall Udo Voigt
Auch in der bundesdeutschen Medienlandschaft sorgte die erste Konferenz westeuropäischer und russischer nationalpatriotischer Gruppierungen, die am vorletzten Sonntag in Sankt Petersburg stattfand, für ein erhebliches Medienecho. Am exaltiertesten äußerte sich neben der „Jüdischen Allgemeinen“ u.a. die Altkommunistin und frühere Stasi-IM Anetta Kahane, die in der „Berliner Zeitung“ allen Ernstes von einem „faschistischen Antifaschismus“ fabulierte.
Wer sich über die tatsächlichen Inhalte und vor allem die Ziele der am vorletzten Wochenende aus der Taufe gehobenen west-östlichen Achse informieren möchte, kann dies auf der Internetseite des veranstaltenden Internationalen Russischen Konservativen Forums tun, das die in Sankt Petersburg verabschiedete Resolution inzwischen auch in englischer Sprache veröffentlicht hat (http://realpatriot.ru/en/resolution-2/). Dort heißt es u.a. wörtlich:
„Unser Hauptziel ist die Schaffung einer freien, multipolaren und fortschrittlichen Weltordnung. (…) Wir, die Patrioten unserer Länder und Völker, schützen die nationalen Interessen und die nationale Souveränität nach dem Grundsatz: ´Einer für alle und alle für einen´. Wir haben uns zusammengeschlossen, um das Instrument einer effizienten internationalen Zivilgesellschaft zu schaffen, die die traditionellen Werte, eine friedliche Koexistenz und Entwicklung, die Menschenrechte und originäre Freiheitsrechte des einzelnen schützt, die in ihrer einzigartigen und unwiederholbaren nationalen Kultur wurzeln. (…) Wir fordern die westliche Gemeinschaft auf, die Prinzipien von Demokratie und Freiheit zu achten, und wir verurteilen ´zweierlei Maß´ in den Beziehungen des Westens zur übrigen Welt.“
Deutscherseits war die Sankt Petersburger Resolution vom NPD-Europaabgeordneten Udo Voigt unterzeichnet worden. Sein Fall zeigt in besonders krasser Weise, wie hochaktuell das Bekenntnis zu den Prinzipien des freiheitlichen Rechtsstaates gerade in Westeuropa ist. Voigt sieht sich derzeit einem weiteren Versuch der bundesdeutschen Justiz gegenüber, seine parlamentarische Immunität aufzuheben – kurioserweise wegen eines in den Medien unvollständig wiedergegebenen Zitates. Voigts Anwälte prüfen mittlerweile, ob sich die Staatsanwaltschaft, die dem Europaabgeordneten den Vorwurf der „Holocaust-Leugnung“ anzuhängen versucht, womöglich der Verfolgung eines Unschuldigen strafbar gemacht hat. Erst dieser Tage hatte bekanntlich der frühere SPD-Bundesinnenminister Otto Schily die bundesdeutsche Gesetzgebung in Sachen „Holocaust-Leugnung“ in einem „Zeit“-Interview kritisiert. Die „Saarbrücker Zeitung“ hat inzwischen eine einstweilige Verfügung des zuständigen Landgerichtes akzeptiert, welches ihr untersagt, die Falschbehauptung über Udo Voigt bei einer möglichen Strafzahlung von bis zu 250.000 € weiter zu verbreiten.
Berlin, 31.03.2015