In der heutigen Sitzung des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres fielen starke Worte bei der Anhörung über die Lage der Grundrechte in der Europäischen Union.Der erste Vizepräsident der Europäischen Kommission, zuständig für bessere Rechtsetzung, interinstitutionelle Beziehungen, Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechtscharta, Frans Timmermanns, sprach vom unabdingbaren Dreiklang von Grundrechten, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Wörtlich sagte er: „Grundrechte dürfen niemals mißachtet oder ausgesetzt werden!“
Diese starken Worte veranlassten den Europaabgeordneten Udo Voigt dann in die Menschrechtsdebatte mittels Nachfragen einzugreifen. Als er endlich an die Reihe kam, war Vizepräsident Timmermanns bereits aus Termingründen abgereist und so richteten sich seine Fragen an den Kommissar für Menschenrechte, Nils Muiznieks. Voigt monierte, daß in den Berichten zur Lage nicht über die Menschenrechtsverletzungen in der BRD und in Griechenland gesprochen werde. So berichtete er dem Ausschuß über seine Reise nach Athen und die dortigen unmenschlichen Haftbedingungen denen sieben Abgeordnete der Goldenen Morgenröte des nationalen Parlamentes ausgesetzt waren. So könnten diese noch nicht einmal ihre Notdurft ohne Beobachtung anderer Gefängnisinsassen oder Wärter verrichten. Alleine die Tatsache, daß gewählte Abgeordnete eines nationalen Parlamentes 18 Monate inhaftiert waren, ohne je eine Anklageschrift gesehen zu haben sei ein Skandal und nicht mit den heute so viel zitierten Grund- und Menschrechten vereinbar.
Wer nun glaubte der Kommissar hätte Herrn Voigt nicht geantwortet oder rumgeeiert, wurde enttäuscht. Mit überraschender Klarheit sagte dieser: Was die Goldene Morgenröte angeht, so bin ich froh, daß die griechische Regierung so konsequent dagegen vorgegangen ist. Eine solche rassistische Organisation müsse beseitigt werden.
Die nächste Überraschung war, daß im Ausschuß kein Beifall ertönte. Betroffenes Schweigen ließ den Kommissar für Menschenrechte dann weiter zur Tagesordnung übergehen. Eines wurde aber sehr deutlich, wenn in der EU von Grund- und Menschrechten gesprochen wird, sind damit Schwule, Lesben, Sinti und Roma, Juden und Migranten gemeint. Nationale Politiker stehen außerhalb der Grundwerte der Europäischen Menschenrechtscharta. Udo Voigt hat durch seine Fragestellung gezeigt, wie leicht sich die europäischen Menschrechtspolitiker vorführen und aus der Fassung bringen lassen. Sie zeigten einmal mehr, für welches Menschenbild sie stehen. Für sie sind Menschen doch nicht alle gleich und demzufolge können sich auch nicht alle auf die Einhaltung der Menschenrechte beziehen.
Brüssel, den 30.03.15