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Redaktion
Samstag, 17 Januar 2015 / Veröffentlicht in Europa

EZB-Politik: EuGH kontra Bundesverfassungsgericht?

Die Eurokrise ist noch längst nicht vorbei, auch wenn das Problem ein wenig aus der öffentlichen Debatte und dem Problembewusstsein der meisten Zeitgenossen verschwunden zu sein scheint. Doch der drohende Austritt der Griechen aus der Euro-Zone, die Erfordernis weiterer Liquiditätshilfen für den südeuropäischen Krisenstaat und der Kursrutsch des Euro aufgrund der Abkopplung des Schweizer Franken machen deutlich, dass die Finanzmärkte weiterhin in höchstem Maße fragil sind.

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Pedro Cruz Villalón befand, dass der Aufkauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) durchaus legitim sei. Folgt der EuGH dem Gutachten, müssen Anleihenaufkäufe künftig nur begründet werden, verhältnismäßig sein und dürfen nicht direkt der Staatsfinanzierung dienen. Auf Letzteres laufen die Anleihenaufkäufe aber indirekt hinaus.

Das nun vorgelegte Gutachten kann als Vorentscheidung gewertet werden, auch wenn das endgültige Urteil erst für Herbst 2015 erwartet wird. Das Gutachten sorgte bei den etablierten Parteien für große Freude, kann EZB-Präsident Mario Draghi nun trotz der skeptischen Haltung des Bundesverfassungsgerichts in dieser Frage mit der Politik des vermeintlich billigen Geldes fortfahren und die Finanzmärkte weiter fluten. So sagte der SPD-Europaabgeordnete Udo Bullmann, dass dieses Plädoyer „richtungsweisend für die Zukunft des Euro“ sei. Der CDU-Europaabgeordnete Burkhard Walz sagte dazu: „Die operative Geldpolitik kann keiner richterlichen Kontrolle unterliegen, da die Geldpolitik in der alleinigen Zuständigkeit der EZB liegt.“ Noch drastischer drückte es Bert Van Roosenbeke vom ordoliberalen Centrum für Europäische Politik in Freiburg aus: „Mit der heutigen Stellungnahme sind der EZB kaum mehr Grenzen gesetzt.“

Schon in der nächsten Sitzung des EZB-Rats am 22. Januar wird erwartet, dass das Anleihenkaufprogramm beschlossen wird. Das Programm ist die direkte Umsetzung der Ankündigung Mario Draghis, alles „zu tun, was immer nötig sein wird, um den Euro zu schützen“. Diese Ankündigung hatte seinerzeit im Juli 2012 zwar viele Anleger an den Börsen beruhigt, aber die aus der Finanzkrise resultierenden Risiken nicht eingedämmt, sondern auf die Steuerzahler verlagert.

Die deutschen Steuerzahler haften für die Maßnahmen der EZB mit etwa 27 Prozent, auch für die neuen Programme würden wir Deutschen direkt in die Haftung genommen. Viele Experten halten die Aufkäufe für „unvereinbar mit dem bestehen Recht“, was möglicherweise zu einem rechtlichen Grundsatzkonflikt zwischen dem deutschen Bundesverfassungsgericht und dem EuGH führen kann. Die Anleihenaufkäufe sind auch unter Notenbankern höchst umstritten, weil sie davon ausgehen, dass die EZB damit ihr rechtliches Mandat überdehnt und mehr Schaden als Nutzen anrichtet. Keines der bisherigen EZB-Programme hat das erklärte Ziel, die Inflationsrate wieder in Richtung der volkswirtschaftlich gewünschten Zwei-Prozent-Marke zu drücken, erreichen können.

Die NPD fordert ein Ende der steuerfinanzierten Euro-Rettungspolitik. Weder kurzfristige Liquiditätshilfen, Hilfsbürgschaften noch spekulative Anleihenaufkäufe können das Grundproblem, nämlich die absolut unterschiedliche Leistungsfähigkeit der einzelnen Euro-Staaten, lösen. Die Nationaldemokraten sprechen sich für die Einhaltung der sogenannten Nichtbeistandsklausel aus, der zufolge kein Staat für Schulden eines anderen Staates in Haftung genommen werden darf.

Es bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht der verantwortungslosen Politik auf dem Rücken der Steuerzahler einen Riegel vorschiebt und die Beteiligung Deutschlands an den Anleihenaufkäufen untersagt.

Ronny Zasowk

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