Die parlamentarische Sommerpause im Europaparlament ist vorbei – Fragen im Ausschuß wurden nicht beantwortet
Udo Voigt stellt Entschließungsantrag zum Vorgehen der griechischen Regierung gegen Parlamentarier der Goldenen Morgenröte
Udo Voigt nahm in den vergangenen zwei Tagen die Arbeit im Ausschuß für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres wieder auf. Für die Öffentlichkeit dürfte es von großem Interesse sein, daß die von der EU finanzierte Hilfsaktion “Mare Nostrum” zur Rettung sogenannter Boatpeople von Ende September auf Ende November verlängert wird. Der italienischen Marine gelang es im Rahmen ihres Einsatzes bisher über 100.000 Flüchtlinge zu retten. Während der Anteil der Flüchtlinge aus Lybien 2013 noch 63 Prozent betrug, sind es in diesem Jahr bereits 86 Prozent. Das zeigt einmal mehr, daß der sogenannte Westen unter der Führung der USA das Regime Gaddafi zwar besiegen konnte, es ihm aber genauso wenig eine neue staatliche Ordnung geben konnte, wie im Irak.
Die Verantwortlichen der zuständigen Kommission und der Grenzüberwachungsbehörde Frontex zeigten die Problematik auf, daß die Schlepperbanden die Zahl der Flüchtlinge und ihre Gewinne durch “Mare-Nostrum” deutlich erhöhen konnten. So werde von Frontex beobachtet, daß die Schlepperbanden bei den Flüchtlingsbooten mit Sprit und bei den Flüchtlingen mit Proviant sparen würden, da man einkalkuliere, daß die Boote schneller aufgebracht würden. Derzeit werde an einen Nachfolgemodell von “Mare Norstrum” namens “Triton” gearbeitet, aber noch keine konkreten Vorstellungen genannt. Unserem Abgeordneten gelang es einige Fragen zu stellen, die allerdings unbeantwortet blieben. So stelle sich für ihn die Frage, wie die Behörden politische Flüchtlinge von Illegalen und Armutsflüchtlingen differenzieren würden und welchen rechtlichen Status diese nach der Verbringung nach Italien haben würden. Auch die Frage, was dann mit den Schiffen der Schlepperbanden und Menschenhändler geschehen würde, wenn die darauf befindlichen Flüchtlinge an Bord eines sicheren Schiffes verbracht worden sind, ob diese dann beschlagnahmt oder versenkt oder zurückgeschickt werden fand keine Beantwortung. Soviel zur parlamentarischen Kontrolle durch Fragen eines Abgeordneten.
Der letzte Tag der Ausschußsitzung beschäftigte sich dann mit der Umsetzung der Grund- und Menschenrechte in Europa. Von Bedeutung ist, daß die Grundrechtscharta der EU jetzt rechtliche Bindung für die nationalen Gerichte in allen Mitgliedsstaaten der EU haben und diese nun europäisches Recht in nationales Recht umsetzen müssen! Es war in den ganzen Berichten viel von Diskriminierung, Migration, Genderpolitik und Haßdelikten zu hören. Über grundlegende Menschenrechtsverletzungen, wie die gerichtsbestätigte Folterpraxis in illegalen CIA-Gefängnissen in Polen, Rumänien und Litauen und der möglichen Verstrickungen der dortigen nationalen Regierungen darin war nichts zu hören. Auch über das Unrecht, welches derzeit den 16 Abgeordneten des Parlaments in Athen widerfährt wurde kein Wort verloren. Die Wortmeldungen Udo Voigt`s wurden geflissentlich übersehen, so daß er am heutigen Tag von seinem Recht als Abgeordneter des Europaparlamentes Gebrauch machte und dazu einen Entschließungsantrag einbrachte, den Sie im Anhang lesen können:
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Versicherung von Grund- und Menschenrechten in Griechenland
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass derzeit in Griechenland acht Abgeordnete der Partei Goldene Morgenröte seit bis zu zehn Monaten inhaftiert sind und dies in den ersten Monaten ohne Aufhebung der Immunität geschah und darüber hinaus weitere acht Abgeordnete des nationalen Parlamentes unter Hausarrest stehen,
1. vertritt der Antragsteller die Auffassung, dass das Europäische Parlament dies untersuchen und dazu Stellung beziehen möge, inwieweit die Inhaftierung von Abgeordneten der Partei Goldene Morgenröte auf Druck der EU-Kommission erfolgte. Dabei ist in jedem Fall zu prüfen, ob und wenn ja welche rechtsstaatlichen Beweise vorliegen, die eine dauerhafte Inhaftierung und Aufhebung der Immunität der griechischen Parlamentarier rechtfertigen.
2. vertritt der Antragsteller die Auffassung, dass Europa-Parlament möge die Hintergründe und die Rechtslage des Vorgehens griechischer Behörden gegenüber führenden Persönlichkeiten und Parlamentariern dieser Partei untersuchen und auch deren Haftbedingungen einer dringenden Prüfung unterziehen. Bei nicht ausreichender Beweislage wird das Europaparlament aufgefordert auf die griechische Regierung einzuwirken, die Inhaftierten unverzüglich zu beenden und sicherzustellen, dass die Abgeordneten ihre parlamentarischen Rechte wieder aufnehmen können.