Vor rund einem Jahr hob das Landgericht Berlin das im Jahr 2006 ergangene Urteil gegen den damaligen NPD-Parteivorsitzenden Udo Voigt, den damaligen Bundesgeschäftsführer Klaus Beier und den Leiter des Amtes Recht Frank Schwerdt auf. Dieses hatte alle drei zuvor wegen der Veröffentlichung eines “WM-Planers”, der u. a. die Aufschrift “Weiß – nicht nur eine Trikotfarbe” und nach Ansicht des Gerichtes ein verfremdetes Bild des Fußballprofis Patrick Owomoyela zeigen soll, wegen Beleidigung und Volksverhetzung verurteilt.
Das Landgericht sah durch den “WM-Planer” diese Tatbestände nicht erfüllt und sprach die zuvor Verurteilten frei.
Am gestrigen Montag verhandelte schließlich das Kammergericht Berlin über eine von der Staatsanwaltschaft und dem Nebenkläger Owomoyela beantragten Revision.
In seiner Entscheidung verwarf das Kammergericht einen großen Teil der vom Landgericht ausgeführten Begründung, bezeichnete sie an vielen Stellen als unvollständig. Das Verfahren wurde zur erneuten Verhandlung zurück an eine andere Kammer des Landgerichtes verwiesen.