Anfrage zur schriftlichen Beantwortung an die Kommission
Die Europäische Menschenrechtskonvention, die EU-Charta sowie mehrere Richtlinien der Europäischen Union schreiben den EU-Mitgliedstaaten verbindlich vor, dass keine Diskriminierung aufgrund der politischen Meinung oder Anschauung erfolgen darf. Die Bundesrepublik Deutschland hat mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) die europarechtlichen Vorgaben umzusetzen versucht. Inwieweit ist der EU-Kommission bekannt, dass im Katalog der dem Diskriminierungsverbot unterliegenden Eigenschaften die Diskriminierung aufgrund der politischen Meinung oder Anschauung ausgespart blieb und damit Diskriminierungen wegen der politischen Meinung oder Anschauung in der BRD weiter stattfinden?
1. Inwieweit wird die Nichteinbeziehung der politischen Meinung oder Anschauung in den Katalog der nicht zu diskriminierenden Eigenschaften als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, die EU-Charta sowie die Richtlinien 2003/86/EG, 2003/109/EG und 2004/38/EG angesehen?
2. Was ist seitens der EU-Kommission geplant, um die Bundesrepublik Deutschland zur vollständigen Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien zu verpflichten?