In ihrer 298 Seiten starken, von zum Teil erheblichen inneren Widersprüchen durchzogenen Urteilsbegründung versuchen die Karlsruher Richter eine „Verfassungsfeindlichkeit“ der NPD zu konstruieren, indem sie ihren Volksbegriff – der freilich auch dem Grundgesetz zugrundeliegt und bis vor wenigen Jahren noch unumstritten war – ins Illegale umzudeuten und das Staatsvolk der Bundesrepublik tatsachen- und rechtswidrig auf alle in Deutschland lebenden Menschen auszudehnen versuchen. Hier ist durch den gestrigen Urteilsspruch weiteren Versuchen der Kriminalisierung und Diskriminierung jedweder inländerfreundlicher Opposition Tür und Tor geöffnet.